Einen Computer kann man ja soweit ich weiss über 3 Jahre von der Steuer absetzen bzw. abschreiben. Wie ich gelesen habe wird die berufliche Nutzung in der Regel zu 50% problemlos anerkannt. Bei einer 70% Nutzung verlangt das FA in der Regel wohl vom Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche Bescheinigung. Gibt es hierfür ein Musterschreiben oder entstehen dem Arbeitgeber hieraus irgendwelche Nachteile, so dass er dieses Schreiben nicht ausstellen würde?
Wenn man in einem Jahr ein Notebook und einen „Fest-PC“ angeschafft hat, dann wird man vermutlich auch nur einen Computer absetzen können oder?
Wenn man bei einem potentiellen Arbeitgeber 2 Tage probearbeiten war, kann man dann diese beiden Tage in vollem Umfang als (Be)werbungskosten geltend machen?