Hallo Alex,
der degressive Abschreibungssatz darf max. das doppelte des linearen Abschreibungssatzes, aber nicht mehr als 20% betragen (§7 EStG Abs. 2).
Von der linearen Abschreibung darf man nicht zu degressiven, aber einmal im Laufe der Abschreibungszeit von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode wechseln (§7 EStG Abs. 3).
Bei der linearen Abschreibung wird die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Gutes zugrunde gelegt. Also bspw. kann eine Maschine (gekauft für 30000 Euro) 10 Jahre genutzt werden (die zulässigen Abschreibungsdauer gibts im Zweifelsfall beim Finanzamt zu erfragen). Das bedeutet für die Berechnung des linearen Abschreibungssatzes:
100% : Nutzungsdauer in Jahren = linearer Abschreibungssatz
also hier wäre dass dann
100% : 10 = 10%
Wenn also diese Maschine linear abgeschrieben wird, ergeben sich folgende Beträge:
Anschaffungswert: 30.000 EUR
Abschreibung am Ende des 1. Jahres:
30.000 EUR / 100 * 10 = 3.000 EUR
Restwert am Ende des ersten Jahres: 27.000 EUR
Bei der linearen Abschreibungsmethode berechnet sich der Abschreibungsbetrag immer aufgrund des Anschaffungswertes. D.h. die Abschreibungsbeträge sind in jedem Jahr gleich hoch, in diesem Beispiel also 3.000 EUR.
Dadurch ergeben sich über die Nutzungsdauer der Maschine folgende Restwerte:
2. Jahr: 24.000 EUR
3. Jahr: 21.000 EUR
4. Jahr: 18.000 EUR
5. Jahr: 15.000 EUR
6. Jahr: 12.000 EUR
7. Jahr: 9.000 EUR
8. Jahr: 6.000 EUR
9. Jahr: 3.000 EUR
10. Jahr: 0 EUR
Damit wäre die Maschine am Ende ihrer Nutzungsdauer auch komplett abgeschrieben.
Bei der degressiven Abschreibungsmethode hingegen, wird der Abschreibungsbetrag immer vom Restwert des Anlagegegenstandes berechnet.
Der degressive Abschreibungssatz ergibt sich aufgrund der zulässigen Nutzungsdauer in Verbindung mit §7 EStG.
In unserem Beispiel hier haben wir einen lineare Abschreibungssatz von 10%. Der degressive Satz darf max. das zweifache davon betragen - also 2 * 10% -> 20%. Die zweite Grenze besagt, dass der degressive Satz nicht über 20% liegen darf. Das ist hier nicht gegeben, also können wir den doppelten linearen Satz verwenden.
Bei der degressiven Abschreibung hätten wir also folgende Abschreibungen:
- Jahr:
Anschaffungswert: 30.000 EUR
Abschreibungssatz: 20%
Abschreibungsbetrag: 30.000 / 100 * 20 = 6.000 EUR
Restwert am Ende des 1. Jahres wäre also 24.000 EUR
- Jahr:
Restwert: 24.000 EUR
Abschreibungssatz: 20%
Abschreibungsbetrag: 24.000 / 100 * 20 = 4.800 EUR
Restwert am Ende des 2. Jahres: 19.200 EUR
Und so geht das über die 10 Jahre Nutzungsdauer weiter. Du wirst bei der degressiven Abschreibungsmethode nie am Ende der Nutzungsdauer den Betrag 0 erreichen, es wird immer ein Restwert übrig sein. Wie hoch der in diesem Beispiel genau ist, müsste ich ausrechnen. Das kannst du aber auch tun
Ob deine u.g. 7864,32 EUR stimmen, kann ich daher nicht sagen.
Wäre die Nutzungsdauer für ein Gut aber z.B. auf 5 Jahre festgelegt, würde sich daraus ein linearer Abschreibungssatz von 20% (100%:5) ergeben. Sollte dieses Anlagegut aber degressiv abgeschrieben werden, gilt laut §7 EStG folgendes:
das doppelte des linearen Abschreibungssatzes wären in diesem zweiten Beispiel 40%. Der degressive Satz darf aber max. 20% betragen. Daher wäre bei der degressiven Abschreibung das Gut mit 20% abzuschreiben, da die 40% nicht zulässig sind.
Degressive abschreibung
2x lineare Abschreibung
höchstens 20%
Darunter hatten wir dann folgende Werte.
30.000 €
24.000 €
.
.
.
7864,32 €
Aber das ist doch keine lineare Abschreibung, sondern
degressiv. Wie ist das oben mit der 2x linearen Abschreibung
gemeint.
Mit der Erklärung oben und dem etwas ausführlicheren Beispiel sollte deine Frage beantwortet sein. Falls nicht, meld dich einfach nochmal.
Viele Grüße
Merlinchen