Abschreibung der Betriebsrente bei Insolvenz

Hallo,
Mein Arbeitgeber ist insolvent. Da ich unter 30 bin, ist meine Betriebsrente trotz 10jähriger Firmenzugehörigkeit nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt. Das ist eine gesetzliche Regelung.
Weis jemand, ob ich den Verlust der Betriebsrente steuerlich geltend machen kann? Z.B. als aussergewöhnliche Belastung oder ähnliches?

Vielen Dank im Voraus!

Dazu kann ich leider nichts sagen…

du solltest einen guten steuerberater fragen
Hallo,
Mein Arbeitgeber ist insolvent. Da ich unter 30 bin, ist meine
Betriebsrente trotz 10jähriger Firmenzugehörigkeit nicht über
den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt. Das ist
eine gesetzliche Regelung.
Weis jemand, ob ich den Verlust der Betriebsrente steuerlich
geltend machen kann? Z.B. als aussergewöhnliche Belastung oder
ähnliches?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
um etwas absetzen zu können, müssen begrifflich Aufwendungen entstanden sein. Der Wegfall von Einnahmen stellt jedoch keine Verausgabung von Aufwendungen dar.
Eine steuerliche Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts ist daher leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Da kann ich leider nicht weiterhelfen!
Tut mir leid!
Usle444

Hallo!

Noch nie mit einer solchen Fragestellung in Berührung gekommen, deshalb kann ich keine verlässliche Antwort geben.

Aus dem Bauch: Ich denke nicht, dass eine Geltendmachung möglich ist, da sich die Rente IMHO noch nicht in Deinem Besitz befand, d.h. Du auch kein „eigenes“ Kapital verlierst. Ich glaube, dass das alleinige Anrecht auf die Rente hierzu nicht ausreicht.

Gruß

Joachim

Hallo,
es tut mir leid aber die Frage kann ich Ihnen auch nicht beantworten.
Sorry
Michelle

Sorry, keine Ahnung. Aber das finde ich schon eine Frechheit und es ist vielleicht erstrebenswert, da eine Gesetzesänderung zu erwirken.

Sorry, weiss ich nicht.
Trotzdem die Ueberlegung.
ich zweifle dran: weil das Geld hat Ihr Arbeitsgeber eingezahlt (wenn ueberhaupt weil es nicht ueber 10J war). Wenn es Geld gibt, dann sind die Schuldner dran. Fragen Sie einfach der Anstalt fuer die Firmen-Renten: sie muessten schon wissen was passiert da.
Gruss,

Pascal

Das Steuergesetz sieht vor, dass man Aufwendungen
steuerlich geltend machen kann, die entweder zur Erhaltung, Sicherung, Erwerbung des Arbeitsplatzes oder zur Vorsorge dienen. Entgangene Einnahmen kann man, meines Wissens nach, nicht von der Steuer absetzen. Aber beim deutschen Steuerrecht, es ist das
umfangreichste der Welt, weiss man ja nie. Guten Steuerberater kontaktieren.

soory keine ahnung - steuerberater antickern !
Gruß
Michael

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch.
Gruss FürGerecht