Abschreibung des PC nach Afa Tabelle

ein Einkommenssteuerpflichtiger Arbeitnehmer hat seinen PC beim Finanzamt geltend gemacht. Der Anteil der beruflichen Nutzung des PC wurde mit 50 v.H. angesetzt. Die Aufwendungen für den Veranlagunsjahr erworbenen PC wurden gemäß der amtlichen Afa Tabelle auf eine vorraussichtliche Nutzungsdauer von 3Jahren verteilt. Die Abschreibung beträgt im ersten Jahr 361Euro.

Frage:
-Was muß der Einkommenssteuerpflichtige in den weiteren Jahren beachten?

-Ist der Betrag von 361Euro jetzt in dem Steuerformular für die kommenden zwei Jahre einzutragen?

-wenn ja ist in diesem Falle dies als Abschreibung zu deklarieren und bleibt der festgelegte Betrag von 361Euro auch für die kommenden zwei Jahre?

-müssen bei einem Wohnortwechsel und dem Wechsel der Zuständigkeit des Finanzamtes die alten Rechnungen beigelegt werden (Rechnung PC) oder hat dies grundsätzlich zu erfolgen?

wer kann mir diese Abschreibungsprozedur erklären???

ein Einkommenssteuerpflichtiger Arbeitnehmer hat seinen PC
beim Finanzamt geltend gemacht. Der Anteil der beruflichen
Nutzung des PC wurde mit 50 v.H. angesetzt. Die Aufwendungen
für den Veranlagunsjahr erworbenen PC wurden gemäß der
amtlichen Afa Tabelle auf eine vorraussichtliche Nutzungsdauer
von 3Jahren verteilt. Die Abschreibung beträgt im ersten Jahr
361Euro.

Frage:
-Was muß der Einkommenssteuerpflichtige in den weiteren Jahren
beachten?

Sofern es keine Halbjahres-AfA war, den gleichen Betrag im Folgejahr wieder als AfA bei den Werbungskosten (Anlage N) ansetzen

-Ist der Betrag von 361Euro jetzt in dem Steuerformular für
die kommenden zwei Jahre einzutragen?

Jo

-wenn ja ist in diesem Falle dies als Abschreibung zu
deklarieren und bleibt der festgelegte Betrag von 361Euro auch
für die kommenden zwei Jahre?

hab ich oben schon erläutert

-müssen bei einem Wohnortwechsel und dem Wechsel der
Zuständigkeit des Finanzamtes die alten Rechnungen beigelegt
werden (Rechnung PC) oder hat dies grundsätzlich zu erfolgen?

Bei einem Wohnortwechsel innerhalb des gleichen Bundeslandes nicht zwingend, da hier die Akten elektronisch umgespeichert werden und die AfA in der Regel gespeichert sein sollte. Kann sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden (In NRW ist das so). Ansonsten reicht es aus, das ggf. auf die Vorjahre verwiesen wird.

wer kann mir diese Abschreibungsprozedur erklären???

was gibt es da zu erklären. Ein Wirtschaftsgut wird über eine statistisch festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben (linear oder degressiv, führt hier aber zu weit) um zu Vermeiden, das der Aufwand direkt im Anschaffungsjahr steuermindernd geltend gemacht wird. (Das war eine sehr einfache Umschreibung).
Gruß
Michael