Abschreibung Drucker

Hallo!

[Nochmal. Ich hatte einen sinnentstellenden Schreibfehler drin.]

Mit den neuen Abschreibungsregel und -grenzen hab ich doch noch so meine Probleme.

Jemand kauft einen Drucker für
a) 120 Euro
b) 200 Euro

Meine Frage ist, wie muss man den Drucker im Fall a) und b) abschreiben? Wohl über 36 Monate nach AfA-Tabelle da nicht eigenständig nutzbar, oder?

Kauft man dann irgendwann ein Notebook für 890 Euro, wird dieses dann über 5 Jahre abschreiben, da eigenständig nutzbar und GWG. Liege
ich damit auch richtig?

Kauft man aber Notebook und Drucker zusammen, kann das dann zusammen über 36 Monate abschreiben werden?

Ich weiß, es ist viel, aber vielleicht sind die Antworten auch einfach.

TIA
Major

Hallo!

[Nochmal. Ich hatte einen sinnentstellenden Schreibfehler
drin.]

Mit den neuen Abschreibungsregel und -grenzen hab ich doch
noch so meine Probleme.

Jemand kauft einen Drucker für
a) 120 Euro
b) 200 Euro

Meine Frage ist, wie muss man den Drucker im Fall a) und b)
abschreiben? Wohl über 36 Monate nach AfA-Tabelle da nicht
eigenständig nutzbar, oder?

Korrekt! In beiden Fällen abschreiben, da nicht selbständig nutzungsfähig.

Kauft man dann irgendwann ein Notebook für 890 Euro, wird
dieses dann über 5 Jahre abschreiben, da eigenständig nutzbar
und GWG. Liege
ich damit auch richtig?

Auch richtig!

Kauft man aber Notebook und Drucker zusammen, kann das dann
zusammen über 36 Monate abschreiben werden?

Nein, Notobook ist GWG, Drucker nicht.

Ich weiß, es ist viel, aber vielleicht sind die Antworten auch
einfach.

TIA
Major

Gruß

Tommel

Besten Dank
Hallo Tommel!

War ich ja nicht sooo auf dem falschen Dampfer. Besten Dank für die Bestätigung.

Major

Hallo zusammen,

jetzt bin ich völlug verwirrt,

Kauft man dann irgendwann ein Notebook für 890 Euro, wird
dieses dann über 5 Jahre abschreiben, da eigenständig nutzbar
und GWG. Liege
ich damit auch richtig?

Auch richtig!

Kauft man aber Notebook und Drucker zusammen, kann das dann
zusammen über 36 Monate abschreiben werden?

Nein, Notobook ist GWG, Drucker nicht.

Ein Notebook für 890€ ist ein GWG? Wie bitte das?

Meine buchhalterischen Grundkenntnisse sagen mir hier, dass ein Notebook kein GWG sein kann, weil es erstens über 410€, bzw jetzt 150€ kostet und zum zweiten auf mehrere Jahre Gebrauch ausgelegt ist.

Hab ich jetzt den Eintrag falsch verstanden oder das Konzept von GWG und AfA???

Viele Grüße,

yummi

Geehrter Major,

die Aussagen von User Tommel waren teilweise (totaler) Unsinn. Nicht dass Sie zu sehr darauf vertrauen.

Außerdem darf ich noch anmerken, dass diese 410 € GWG Grenze weiterhin gilt und zwar für alle Einkünfte, die nicht Gewinneinkünfte sind.

Freundlicher Gruß
Ihr Oerdiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn der Drucker jedoch ein FAX,Kopier,Drucker ist, dann könnte er auch direkt abgeschrieben werden. Da er ja eigenständig genutzt werden kann.
Oder liege ich da falsch ?

Bitte um Klarstellung durch Fachmann

Außerdem darf ich noch anmerken, dass diese 410 € GWG Grenze
weiterhin gilt und zwar für alle Einkünfte, die nicht
Gewinneinkünfte sind.

Jetzt sind GWGs auch noch Einkünfte? Ich dachte bisher, das wären AUSGABEN.

Bin jetzt völlig verwirrt.

Daher nochmal konkret meine Fragen mit Bezug auf diesen Artikelbaum:

  1. kann ein Notebook für 800€ ein GWG sein und wenn ja, wieso?
  2. was sind Einkünfte, die nicht Gewinneinkünfte sind und was hat das mit GWGs zu tun?

Außerdem darf ich noch anmerken, dass diese 410 € GWG Grenze
weiterhin gilt und zwar für alle Einkünfte, die nicht
Gewinneinkünfte sind.

Jetzt sind GWGs auch noch Einkünfte? Ich dachte bisher, das
wären AUSGABEN.

Bin jetzt völlig verwirrt.

die 410€ grenze gilt für gewisse einkunftsarten weiterhin

  1. kann ein Notebook für 800€ ein GWG sein und wenn ja, wieso?

nein, vorher nicht und nachher auch nicht

  1. was sind Einkünfte, die nicht Gewinneinkünfte sind und was
    hat das mit GWGs zu tun?

siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinneink%C3%BCnfte

das sind die gewinneinkünfte - der rest sind die sog. überschußeinkünfte

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberschusseink%C3%…

… bei den einen ist die alte regelung beibehalten worden, bei den anderen eben nicht (gwg)

gruß inder

Hallo!

  1. kann ein Notebook für 800€ ein GWG sein und wenn ja, wieso?

nein, vorher nicht und nachher auch nicht

Verschiedentlich findet man die Bezeichnun „GWG“ auch für Güter zw. 150 und 1000 Euro, z.B. hier: http://www.hannover.ihk.de/themen/steuern-finanzen/a… „Sammelposten für GWG von mehr als 150 Euro bis 1000 Euro“. Da ist aber dann wohl falsch.
Major

Hallo!

  1. kann ein Notebook für 800€ ein GWG sein und wenn ja, wieso?

nein, vorher nicht und nachher auch nicht

Verschiedentlich findet man die Bezeichnun „GWG“ auch für
Güter zw. 150 und 1000 Euro, z.B. hier:
http://www.hannover.ihk.de/themen/steuern-finanzen/a…
„Sammelposten für GWG von mehr als 150 Euro bis 1000 Euro“. Da
ist aber dann wohl falsch.

Nein, das ist die neue Rechtslage seit dem 01.01.2008.

Siehe hierzu auch:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/unternehme…

VG
Sebastian

Hallo!

http://www.hannover.ihk.de/themen/steuern-finanzen/a…
„Sammelposten für GWG von mehr als 150 Euro bis 1000 Euro“. Da
ist aber dann wohl falsch.

Nein, das ist die neue Rechtslage seit dem 01.01.2008.

Das war schon klar. Wie abzuschreiben ist, ist unstrittig. Es geht jetzt nur noch um die „Begrifflichkeit“.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/unternehme…

Zitat „Die Grenze für die sofortige Absetzbarkeit bei der Anschaffung auf so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter ist von 401 Euro auf 150 Euro gesenkt worden.“
Danach wird alles ab 150 Euro nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut bezeichnet (anders als z.B. bei Wikipedia oder der IHK Hannover). Aber wie man das Kind nun eigentlich nennt, ist auch egal, zumal das EStG den Begriff ja sowieso nicht verwendet.

Major