[Nochmal. Ich hatte einen sinnentstellenden Schreibfehler drin.]
Mit den neuen Abschreibungsregel und -grenzen hab ich doch noch so meine Probleme.
Jemand kauft einen Drucker für
a) 120 Euro
b) 200 Euro
Meine Frage ist, wie muss man den Drucker im Fall a) und b) abschreiben? Wohl über 36 Monate nach AfA-Tabelle da nicht eigenständig nutzbar, oder?
Kauft man dann irgendwann ein Notebook für 890 Euro, wird dieses dann über 5 Jahre abschreiben, da eigenständig nutzbar und GWG. Liege
ich damit auch richtig?
Kauft man aber Notebook und Drucker zusammen, kann das dann zusammen über 36 Monate abschreiben werden?
Ich weiß, es ist viel, aber vielleicht sind die Antworten auch einfach.
[Nochmal. Ich hatte einen sinnentstellenden Schreibfehler
drin.]
Mit den neuen Abschreibungsregel und -grenzen hab ich doch
noch so meine Probleme.
Jemand kauft einen Drucker für
a) 120 Euro
b) 200 Euro
Meine Frage ist, wie muss man den Drucker im Fall a) und b)
abschreiben? Wohl über 36 Monate nach AfA-Tabelle da nicht
eigenständig nutzbar, oder?
Korrekt! In beiden Fällen abschreiben, da nicht selbständig nutzungsfähig.
Kauft man dann irgendwann ein Notebook für 890 Euro, wird
dieses dann über 5 Jahre abschreiben, da eigenständig nutzbar
und GWG. Liege
ich damit auch richtig?
Auch richtig!
Kauft man aber Notebook und Drucker zusammen, kann das dann
zusammen über 36 Monate abschreiben werden?
Nein, Notobook ist GWG, Drucker nicht.
Ich weiß, es ist viel, aber vielleicht sind die Antworten auch
einfach.
Kauft man dann irgendwann ein Notebook für 890 Euro, wird
dieses dann über 5 Jahre abschreiben, da eigenständig nutzbar
und GWG. Liege
ich damit auch richtig?
Auch richtig!
Kauft man aber Notebook und Drucker zusammen, kann das dann
zusammen über 36 Monate abschreiben werden?
Nein, Notobook ist GWG, Drucker nicht.
Ein Notebook für 890€ ist ein GWG? Wie bitte das?
Meine buchhalterischen Grundkenntnisse sagen mir hier, dass ein Notebook kein GWG sein kann, weil es erstens über 410€, bzw jetzt 150€ kostet und zum zweiten auf mehrere Jahre Gebrauch ausgelegt ist.
Hab ich jetzt den Eintrag falsch verstanden oder das Konzept von GWG und AfA???
Wenn der Drucker jedoch ein FAX,Kopier,Drucker ist, dann könnte er auch direkt abgeschrieben werden. Da er ja eigenständig genutzt werden kann.
Oder liege ich da falsch ?
kann ein Notebook für 800€ ein GWG sein und wenn ja, wieso?
nein, vorher nicht und nachher auch nicht
Verschiedentlich findet man die Bezeichnun „GWG“ auch für Güter zw. 150 und 1000 Euro, z.B. hier: http://www.hannover.ihk.de/themen/steuern-finanzen/a… „Sammelposten für GWG von mehr als 150 Euro bis 1000 Euro“. Da ist aber dann wohl falsch.
Major
kann ein Notebook für 800€ ein GWG sein und wenn ja, wieso?
nein, vorher nicht und nachher auch nicht
Verschiedentlich findet man die Bezeichnun „GWG“ auch für
Güter zw. 150 und 1000 Euro, z.B. hier: http://www.hannover.ihk.de/themen/steuern-finanzen/a…
„Sammelposten für GWG von mehr als 150 Euro bis 1000 Euro“. Da
ist aber dann wohl falsch.
Nein, das ist die neue Rechtslage seit dem 01.01.2008.
Zitat „Die Grenze für die sofortige Absetzbarkeit bei der Anschaffung auf so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter ist von 401 Euro auf 150 Euro gesenkt worden.“
Danach wird alles ab 150 Euro nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut bezeichnet (anders als z.B. bei Wikipedia oder der IHK Hannover). Aber wie man das Kind nun eigentlich nennt, ist auch egal, zumal das EStG den Begriff ja sowieso nicht verwendet.