bin leztes Jahr in eine neue Wohnung gezogen und habe von Vormieter per Vertrag die vorhandene EBK per Vetrag übernommen, hat 2200 € gekostet. Nun mache ich die Steuererklärung für letztes Jahr und habe mich gefragt, ob, und wenn ja wie ich die Küche abschreiben könnte? Umzugskosten? oder AFA? Muss noch dazu sagen das ich auch noch einen Kleingewerbe habe wobei das Büro ebenfalls sich in der Wohnung befindet. Evtl. gibt es dadurch eine Möglichkeit.
abzug der kosten für übernahme von küche für den gewerblichen teil wird kaum möglich sein, da zwischen dem gewerblichen und dem privaten teil nicht zu trennen ist.
versuchen kann man es trotzdem mit einem anteil, z.b. 20%. aber keine gewähr darauf, daß das durchgeht. kommt in erster linie auf eine sehr gute begründung an.
ansonsten abzugsfähigkeit der ablöse, sofern deklariert ist, was diese ablöse umfaßt (z.b. dinge wie spüle, geschirrspüler, wasserhahn etc.). funktioniert nur bei dingen, die wesentlich sind (hängeschränke etc. sind das i.a. nicht, eher lampen, gardinen, waserhahn, spüle, herd etc.
sollte idealerweise im mietvertrag bzw. im privatvertrag mit vormieter aufgeführt sein. ansonsten anteilige beträge versuchen.
absetzbarkeit über werbungskosten (umzugskosten) möglich. afa ist unsinn.