Servus,
dieses:
bittte ich Dich zu konkretisieren.
-
Welches Gericht hat die Meinung vertreten, einer Einbauküche sei auch noch ein Verkehrswert zuzumessen, wenn sie wegen vollständiger Abnutzung nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann?
-
Welches Gericht hat die Meinung vertreten, der Verkehrswert einer Küche sei über die Nutzungsdauer viele Jahre lang gleich hoch?
-
Welches gericht hat die Meinung vertreten, der Verkehrswert einer Küche nähme mit deren Alter zu?
Und wofür sollte er denn Geld fordern können, wenn nicht für diie Einschränkung des Werts seiner Einbauküche? Welches Gericht vertritt hier die Meinung, dass ein Mieter dem Vermieter die Wertminderung einer Einbauküche durch gewöhnliche Nutzung zusätzlich zur bezahlten Miete ersetzen müßte?
ist als „Argument“ zur Begründung von
– halten zu Gnaden - ein granatenmäßiger Stuss. Du machst Klimmzüge an der Bezeichnung der Abschreibung als „Absetzung für Abnutzung“, aber scheinst keine Idee davon zu haben, in welchen Zusammenhängen die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes was bedeutet.
So, und jetzt kommst Du:
Welchen Wert hat eine Einbauküche denn, wenn alle Geräte durch langjährige Nutzung defekt und auch andere Funktionen eingeschränkt sind? Wer hier davon träumt, er könne sich den historischen Neuwert einer Einbauküche ersetzen lassen, muss entweder über den Wolken oder hinter dem Mond wohnen.
Und wie verläuft denn die Entwicklung des Werts von so einer Küche von dem Moment an, wo sie geliefert und betriebsfähig installiert ist?
Und nochmal: In welchen Gerichtsurteilen konkret wurde darauf befunden, dass eine Einbauküche dauerhaft ihren Neuwert behielte?
Ich bin gespannt.
Schöne Grüße
MM