Abschreibung Einbauküche für Kautionsrückerstattung

Hallo Zusammen,

vor 10 Jahren sind wir in eine Wohnung gezogen wo bereits eine (einfache) Einbauküche vorhanden war.
Nach meinem Auszug stellte der Vermieter fest, dass die Türen und die Rückwände der Küchenzeile kaputt bzw. abgenutzt seien und möchte nun den ehemaligen Mietern die neue bzw. ausgebesserte inkl. Küche inkl. Arbeitsstunden in Rechnung stellen.
Klar, ist so nicht so einfach möglich und werden wir auch nicht direkt zahlen, aber gibt es eine Übersicht wann eine Küche wieviel Prozent an Wert verloren hat und ggfs. nur der Restwert der Küche erstattet werden muss?

Vielen Dank für Rückmeldungen.

Schon gefunden:

In dem Link geht es um steuerliche Aspekte, nicht um mietrechtliche. Steuerrecht hilft hier nicht wirklich weiter.

Und diese Schäden hat der Mieter verursacht durch unsachgemäße Nutzung ?
Wenn nein, dann zahlt er auch Nullkommanix !
Es wäre vielmehr am Vermieter die Küche wieder herzurichten oder zu ersetzen, auf seine Kosten natürlich.
Normale Abnutzung durch langjährigen Gebrauch ist natürlicher Verschleiß, den man noch am ehesten bei den Türscharnieren annehmen könnte. Da würde übrigens die Kleinreparaturklausel greifen.
Im Grunde handelt es sich aber um Abnutzung und das wäre Vermietersache !

Übrigens, wie kann man Rückwände abnutzen oder beschädigen ?

MfG
duck313

Darüber streiten sich die Geister, schon seit Jahren. Es gibt leider keine allgemeingültige Formel.
Wie alt ist denn die Küche jetzt insgesamt? Welche E-Geräte (Marken oder nicht?) Welche Schäden sind genau entstanden? Was setzt der VM hier in Rechnung?
Dies sind alles Fragen, die im Einzelfall geklärt werden müssen.

Ich lehne mich mal aus dem Fenster, und behaupte, dass, so wie du es darstellst, die Küche überhaupt keinen Wert mehr hat.
Du hast 10 Jahre lang, auch für diese Küche, Miete bezahlt.

Soon

Habt Ihr eine Haftpflichtversicherung? Wenn ja dann meldet der das. Die wird den VM dann schon auf den Boden der Tatsachen zurück holen. ramses90

Aber evtl. genügt es ja schon den VM mit der Kleireparaturklausel zu konfrontieren und egal wie viele das in Summe sind, liegt da der jährliche Höchssatz bei ca. 120€,
https://deutschesmietrecht.de/mietrechtlexikon-buchstabe-k/241-mietrecht-was-ist-eine-kleinreparaturklausel.html ramses90

Seit wann zahlt die denn bei Abnutzung eines gemieteten Gegenstands? Wenn der Schaden nicht mal zeitnah gemeldet wurde? Wenn es nicht mal ein Schadensereignis gibt?

Wenn überhaupt käme hier eine Mietschadenversicherung in Frage.

Servus,

eine Nutzungsdauer von zehn Jahren wie bei der steuerlichen AfA ist sicherlich zu kurz angesetzt, mindestens 15 Jahre lang hält jede Küche „mit allem“, falls es sich nicht um den allerletzten Pofel handelt.

Andererseits ist die Annahme eines linearen Verlaufs (wie er steuerlich vorgeschrieben ist) völliig unrealistisch. Die tatsächliche Wertminderung verläuft ziemlich stark degressiv - schätzungsweise kommt man mit 30 % - 35 % degressiver AfA ziemlich in die Nähe der Entwicklung des Verkehrswerts.

Schöne Grüße

MM

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Es gibt offenbar ein breites Nutzungsdauerspektrum:

Im Beispiel 1 gelten bei einer einfachen Küche nur 10 Jahre (Link https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/moebel.htm).

Eine umfangreichere Analyse findet sich hier für 15 bis 25 Jahre (Beispiel 2: https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm).

Interessant ist beim letzten Link der Hinweis, dass der Vermieter das Anschaffungsjahr offenzulegen hat.

Ob im übrigen im Fragefall eine Kleinreparatur (z. B. für Türscharniere) auf den Mieter abgewälzt werden kann, hängt vom Mietvertragswortlaut ab. Zu dieser Thematik solltest Du diesen Link lesen: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Eine wichtige Frage die hier zu klären ist wäre, ob die Küche mit vermietet wurde?

Es gibt 2 Möglichkeiten. Die eine ist, dass die Küche Gegenstand des Mietvertrags ist, die andere wäre eine Überlassung der Küche zur unentgeltlichen Nutzung.

Im Zweifel würde ich an die Haftpflichtversicherung ran treten. Wenn ihr etwas kaputt gemacht haben sollt, dann könnten diese die richtigen sein.
Ist die Forderung berechtigt, dann wird man sehen was daraus wird.
Ist dies nicht der Fall, dann wird die Abteilung zur Abwehr unberechtigter Forderungen dies dem Vermieter wohl klar machen.

Viel Erfolg.

Hallo,

nenne doch mal das Baujahr der Küche, den Hersteller der Küche (soweit erkennbar), den Hersteller der Elektrogeräte.

Es kann absolut möglich sein, dass der Restwert einer 10+x Jahre alten Küche bereits nahe Null ist.

Zudem haftet der Mieter nicht für normale Abnutzung - dafür zahlt er ja Miete! - sondern für Beschädigungen.

Eventuell kommt eine Übernahme von Kosten im Rahmen einer mietvertraglichen „Kleinreperaturklausel“ in Frage.
Hier dürfte aber die Reparaturhöhe deutlich über dem Höchstbetrag liegen, denke ich. Damit wird nicht der im Vertrag genannte Betrag fällig (und der Vermieter zahlt den Rest), sondern es wird zu überhaupt keine Kostenbeteiligung des Mieters kommen. Wenn dieser „Kleinreparaturen bis 100€“ selber zahlen soll, die Küchenreparatur aber 1200€ kostet, dann ist es keine Kleinreparatur mehr und der Mieter zahlt nichts.

Nun, das sehen die Gerichte durchaus anders. Bzw. ist es völlig irrelevant, sie lange die Küche „hält“. Hier geht es darum, inwieweit der Vermieter Geld fordern kann. Daher bringt auch der Ansatz AfA - steuerrechtlicher Begriff - hier gar nichts.

Die Küche wurde vor unserem Einzug vom Vermieter bereitgestellt, wie erwähnt eine „sehr einfache“ Küche.
Obwohl im Übernahmeprotokoll lediglich der Austausch einer Tür vereinbart wurde, hat Vermieter ohne Rücksprache weil er „nasse und kaputte Rückwände“ (kein Schimmel) festgestellt hat, die ganze Küche ausgebaut.
Die Küche wurde meiner Meinung daher nicht fahrlässig beschädigt sondern ist nach 10 Jahren einfach „in die Jahre gekommen“:wink:
Werden wohl jetzt eine Sofortrechtschutz abschließen, anders ist das wohl nicht zu klären.

Vielen Dank für die Antworten!

Servus,

dieses:

bittte ich Dich zu konkretisieren.

  • Welches Gericht hat die Meinung vertreten, einer Einbauküche sei auch noch ein Verkehrswert zuzumessen, wenn sie wegen vollständiger Abnutzung nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann?

  • Welches Gericht hat die Meinung vertreten, der Verkehrswert einer Küche sei über die Nutzungsdauer viele Jahre lang gleich hoch?

  • Welches gericht hat die Meinung vertreten, der Verkehrswert einer Küche nähme mit deren Alter zu?

Und wofür sollte er denn Geld fordern können, wenn nicht für diie Einschränkung des Werts seiner Einbauküche? Welches Gericht vertritt hier die Meinung, dass ein Mieter dem Vermieter die Wertminderung einer Einbauküche durch gewöhnliche Nutzung zusätzlich zur bezahlten Miete ersetzen müßte?

ist als „Argument“ zur Begründung von

– halten zu Gnaden - ein granatenmäßiger Stuss. Du machst Klimmzüge an der Bezeichnung der Abschreibung als „Absetzung für Abnutzung“, aber scheinst keine Idee davon zu haben, in welchen Zusammenhängen die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes was bedeutet.

So, und jetzt kommst Du:

Welchen Wert hat eine Einbauküche denn, wenn alle Geräte durch langjährige Nutzung defekt und auch andere Funktionen eingeschränkt sind? Wer hier davon träumt, er könne sich den historischen Neuwert einer Einbauküche ersetzen lassen, muss entweder über den Wolken oder hinter dem Mond wohnen.

Und wie verläuft denn die Entwicklung des Werts von so einer Küche von dem Moment an, wo sie geliefert und betriebsfähig installiert ist?

Und nochmal: In welchen Gerichtsurteilen konkret wurde darauf befunden, dass eine Einbauküche dauerhaft ihren Neuwert behielte?

Ich bin gespannt.

Schöne Grüße

MM

Deine Spannung wirst du für dich behalten müssen. Ich werde dich nicht erlösen. 90 % deines Kommentars haben mit dem, was ich geschrieben habe, rein gar nichts zu tun, sondern sind eine Aneinanderreihung irgendwelcher unterstellter Aussagen, die ich nicht getätigt habe…

Du bist es, der hier die Behauptung aufgestellt hat, dass jede (!) Küche „mit allem“ (!) „mindestens 15 Jahre hält“… Ich habe darauf geantwortet, dass das nicht stimmt. Und jetzt willst du derjenige sein, der mich darüber belehren will, dass eine Küche auch schneller abnutzen kann? Come on. Du warst schon mal besser.

Ei, babbelnid.

Du willst ganz schlicht nicht zurückrudern. Sonst könntest Du wenigstens ein einziges Urteil anführen, das deine vollmundigen Ausführungen belegt, wie „die Gerichte“ die Wertentwicklung einer Einbauküche sehen.

Wie gesagt: Degressive Abschreibung mit 30 - 35 %, bei stark mode- und zeitgeistabhängiger Gestaltung auch 40 und mehr, stellt diese Wertentwicklung recht gut dar.

Wenn Du etwas anderes begründen könntest, hättest Du es ja getan. Wortwolken sind dafür nicht so gut geeignet.

Gruß

MM

Ich hab dich lediglich zitiert. Vorsicht! Wenn das babbeln ist, fällt das auf dich zurück.

Was die Gerichtsurteile angeht, da kann ich nicht mit dienen leider. Es gibt keine Gerichtsurteile zu Einbauküchen. Kein einziges Gericht hat sich je geäußert, wie es die Wertentwicklung einer Einbauküche sieht.

Das ist aber ziemlicher Unsinn. Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Fälle, die vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind zahlen die sicher auch nicht.

Bevor du dir die Mühe machst Dinge als Unsinm zu betiteln, Informiere dich doch richtig.Stichwort: ARAG Rechtsschutz sofort. Danke fürs Geräusch.