Hallo,
in einem 4-Parteienhaus soll die Haustür erneuert werden.
Welche Abschreibungsform wählt man dafür -linear od. degressiv- und über wieviele Jahre hinweg?
Oder kann die neue Tür nur im Anschaffungsjahr angegeben werden?
Gruß
Sid
Hallo,
in einem 4-Parteienhaus soll die Haustür erneuert werden.
Welche Abschreibungsform wählt man dafür -linear od. degressiv- und über wieviele Jahre hinweg?
Oder kann die neue Tür nur im Anschaffungsjahr angegeben werden?
Gruß
Sid
Hi !
Beim Austausch einer Haustür handelt es sich um eine Reparatur. Aufwendungen für Reparaturen sind im Jahr ihrer Zahlung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Eine Ausnahme ist nach § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung möglich. Diese lautet im Wesentlichen wie folgt:
„Der Steuerpflichtige kann größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen.“
Die Beurteilung, ob „größerer Erhaltungsaufwand“ anzunehmen ist, richtet sich nach dem jeweiligen EInzelfall. Das Finanzamt richtet sich aber üblicherweise nach den Anträgen des Steuerpflichtigen. Wenn es also gewünscht wird, kann man den Aufwand, der durch den Einbau der Tür entstanden ist, sicherlich auf mehrere Jahre verteilen.
BARUL76
Hallo,
danke für die Antwort.
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