Bitte um Antwort:
Gesetz den Fall, ein Ehepaar hat in den neuen Bundesländern ein Haus gebaut, das 1994 selbst bezogen wurde. Die Herstellungskosten (exklusive Grundstück) betrugen 280.000 D-Mark. Bis 2013 wurde das Haus selbst genutzt, seit 2014 wird es vermietet. Könnten Abschreibungskosten geltend gemacht, obwohl das vorher noch nie geschah, und wenn ja, in welcher prozentualen Höhe?
Besten Dank, Thomas