Gesetz den Fall, ein Ehepaar hat in den neuen Bundesländern ein Haus gebaut, das 1994 selbst bezogen wurde. Die Herstellungskosten (exklusive Grundstück) betrugen 280.000 D-Mark. Bis 2013 wurde das Haus selbst genutzt, seit 2014 wird es vermietet. Könnten Abschreibungskosten geltend gemacht, obwohl das vorher noch nie geschah, und wenn ja, in welcher prozentualen Höhe?
Sollte die Abshreibung so nimmer gehen. könnte man ja ggf. das Gebäude auch in eine (neu zu gründende) Vermietungsgesellschaft (OHG, KG., …) erinbringen und damit etwas drehen - das müsste man mit einem Steuer-Fachmann besprechen.
das ist falsch: es gelten die gesetzlichen regelungen zum zeitpunkt der anschaffung bzw. herstellung unter fortführung dieser. es kann also u.u. auch die degressive abschreibung günstiger sein.
stichwort des ganzen: fortgeführte anschaffungskosten