Abschreibung einmalige Lizenzgebühr

Guten Tag,
für manche Geschäftsideen muss man Lizenzgebühren zahlen, oft mehrere tausend EURO. Diesen betrag muss man in der bilanz aktivieren. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie dieser Betrag abgeschrieben werden kann.

Viele Grüße und vielen Dank
Dlareg

Abschreibung findet statt entsprechend der Afa Tabelle oder nach Leistung/Nutzungsdauer. Im Fall der Lizenz ist daher der Lizenzvertrag entscheidend. Lizenzzahlung durch Vertragslaufzeit. § 7 EStG. Oder eine Monatszahlung vereinbaren, dann gilt der Monatsbetrag.