In einer seit 5 Jahren vermieteten ETW wird die Hälfte der Fenster getauscht. Wie würde in diesem Fall die Abschreibung laufen? Einfach direkt die Kosten (2000€) absetzen oder kann man es auch auf 2-3 Jahre verteilen oder muss es zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden?
Hab schon im Archiv/Web gesucht aber auf die Schnelle nichts gefunden.
Grüße, Werner
Moinsen,
die Aufwendungen können als Erhaltungsaufwand komplett im entsprechenden Jahr angesetzt werden.
Schöne Grüße
e
Ebenso Moinsen.
Können oder müssen? Kann man es auch auf 2 Jahre aufteilen?
Werner
Moinsen,
kommt darauf an. Hier wäre eher „muss“ der Fall.
Hier mal ein Link, der erklärt, wann was Erhaltungsaufwand und wann was Herstellungskosten ist.
http://www.steuerlexikon-online.de/Erhaltungsaufwand…
Schöne Grüße
e