Abschreibung Firmen-PKW bei VOLLST. Firmenverkauf

folgende Situation:

eine Firma wird VOLLSTÄNDIG verkauft,
Firmen-PKW hat noch 1 Jahr restliche Abschreibung vor sich.

Kann die Abschreibung nach einem Jahr beendet werden,
oder muss der Restwert nun erneut auf (5 oder neuerdings wohl auf)
7 Jahre GESTRECKT abgeschrieben werden?

(wie bei separatem Erwerb eines gebrauchten PKW für eine Firma)

Danke schon mal für Hinweise, Schwipp

Hi,

äh - wenn die Firma verkauft wird, wieso soll der (Verkäufer) dann noch abschreiben?

Der Käufer kann über die sog. Restnutzungsdauer abschreiben. Ggfs. ist diese neue zu ermitteln,mit Sicherheit aber nicht wie bei einem Neuwagen (6 Jahre), sondern bei einem 5 Jahre alten PKW eher 2 Jahre Restnutzungsdauer.

Gruß

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Danke Ichnie für Reply + gut erkannt:

Hi,

äh - wenn die Firma verkauft wird, wieso soll der (Verkäufer)
dann noch abschreiben?

Diese Frage kommt z. B. deswegen auf:
Verkäufer möchte Käufer die Abschreibungs-Laufzeiten erklären.

Der Käufer kann über die sog. Restnutzungsdauer abschreiben.
Ggfs. ist diese neue zu ermitteln,mit Sicherheit aber nicht
wie bei einem Neuwagen (6 Jahre), sondern bei einem 5 Jahre
alten PKW eher 2 Jahre Restnutzungsdauer.

Das wäre dann kein Unterschied zum separaten Erwerb einer gebrauchten Maschine.

Nur scheint es Unterschiede zu geben bei VOLLSTÄNDIGER Firmenübergabe,

  • ich habe in Gesetzestexten explizit das Wort „bei vollständiger Firmenaufgabe“ gelesen.

Müssen IMMER alle übergebenen Maschinen mit neuen Restlaufzeiten versehen werden, wenn oben nur der Kopf getauscht wird? (Z.B. auch durch Erbfolge).

Danke für Eure Mühe, Gruß Schwipp

Hi,

Das wäre dann kein Unterschied zum separaten Erwerb einer
gebrauchten Maschine.

Nur scheint es Unterschiede zu geben bei VOLLSTÄNDIGER
Firmenübergabe,

  • ich habe in Gesetzestexten explizit das Wort „bei
    vollständiger Firmenaufgabe“ gelesen.

kannst du den § genauer angeben, den du meinst?

Müssen IMMER alle übergebenen Maschinen mit neuen
Restlaufzeiten versehen werden, wenn oben nur der Kopf
getauscht wird? (Z.B. auch durch Erbfolge).

Erbfolge ist definitiv kein Kauf und geht nach anderen Spielregeln.

Was ist es nun, Erbfolge oder Verkauf?

Schöne Grüße
C.

Stimme Cirwalda voll und ganz zu. Bei Erbfolge kann u.U. der Buchwert des Verkäufers fortgeführt werden. Bei entgeltlichem Erwerb muß (je nach Rechtsform!) der Kaufpreis auf die Anlagegüter verteilt werden. Aber Deine Frage zielte ja nur auf die Restnutzungsdauer ab…

Das alles schreit nach Steuerberater!

Gruß

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Servus,

Das alles schreit nach Steuerberater!

Des brauchts net unbedingt. Die top three in Richtlinien und Erlassen sind meines Erachtens (a) Bewertung und AfA bei Gebäuden und -bestandteilen (b) PKW / Dienstwagen und Co. und © Ansätze bei der Bewertung und AfA nebst Aufdeckung Stiller Reserven und Co. bei verschiedenen Formen der Betriebsübergabe/-aufgabe/-veräußerung.

Es braucht halt einigen Fleiß, um das aus den Schriftlichkeiten rauszuzuppeln. Den Deu tu ich mir nicht an - ich vergnüge mich derzeit mit Scheinselbständigkeit nach norwegischem Steuerrecht, das ist auch lustig und macht keinen Kater. Schad, dass Petz hier nicht mehr schreibt - der hat solche Dinge meistens ohne Nachblättern auswendig gewusst.

Schöne Grüße

MM

Hi MM,

ich denke dass sowohl Cirwalda als auch ich derartige Fälle ohne stundenlanges Literaturstudium hinkriegen. Das Problem ist zum einen, dass die Anfrage nicht ganz schlüssig ist, d.h. hier üblicherweise eine nicht ganz kurze Bestandsaufnahme des Sachverhalts notwendig ist, zum anderen verstehe ich das Forum als Möglichkeit, eine grobe richtungsweisende Antwort zu bekommen und auf der Basis die Entscheidung zu treffen, ob man einen Steuerberater einschalten sollte oder halt nicht. In diesem Sinne war dann meine Empfehlung klar.

Gruß

Servus,

Das alles schreit nach Steuerberater!

Des brauchts net unbedingt. Die top three in Richtlinien und
Erlassen sind meines Erachtens (a) Bewertung und AfA bei
Gebäuden und -bestandteilen (b) PKW / Dienstwagen und Co. und
© Ansätze bei der Bewertung und AfA nebst Aufdeckung Stiller
Reserven und Co. bei verschiedenen Formen der
Betriebsübergabe/-aufgabe/-veräußerung.

Es braucht halt einigen Fleiß, um das aus den
Schriftlichkeiten rauszuzuppeln. Den Deu tu ich mir nicht an -
ich vergnüge mich derzeit mit Scheinselbständigkeit nach
norwegischem Steuerrecht, das ist auch lustig und macht keinen
Kater. Schad, dass Petz hier nicht mehr schreibt - der hat
solche Dinge meistens ohne Nachblättern auswendig gewusst.

Schöne Grüße

MM

liebe Leute,

vielen Dank für Eure Kommentare.
Steuerbarater, ja, den kontaktiere ich dauernd, aber zu oft will ich das fast Allgemeinwissensfragen nicht machen.

z.B. bei VOLLSTÄNDIGER Betriebsaufgabe eines über 55jährigen Inhabers an einen Käufer (kann ja wohl auch der Sohn sein) gibt es Steuerermäßigung auf Antrag, entweder 1/5 Regelung, die zu Progressionsminderung führt, oder 45000 € des Firmenwertes bleiben auf Antrag steuerfrei, wobei dieser Freibetrag bei hohen Firmenwerten gekappt wird…

PKW 4 Jahre alt, Verkaufswert bei Übergabe 4800 netto, Restabschreibung des neuen Inhabers 2 Jahre, ist das möglich?

Gruß und Danke, Schwipp

PKW 4 Jahre alt, Verkaufswert bei Übergabe 4800 netto,
Restabschreibung des neuen Inhabers 2 Jahre, ist das möglich?

Ja das ist möglich!

Gruß und Danke, Schwipp

Bitte