Abschreibung fremdvermietete Immobilie

Moin,

bisher konnte ja degressiv 8J 5%, dann 2,5% usw abgeschrieben werden.

Ich habe im Hinterkopf, dass sich dies geändert hat, wenn man z.B. ächstes Jahr eine Wohnung kauft und fremdvermietet.

Wer weiss wie es dann aussieht, 20 Jahre 2% hatte ich im Kopf.

Grüße

Slam

Hallo Slam,
die Abschreibung wird aufgeteilt:
Ein Gebäude welches im Betriebsvermögen ist, nicht den Wohnzwecken dient und der Bauantrag zwischen 31.03.1985 und 01.01.2001 gestellt worden ist, darf mit 4% abgeschrieben werden. Für die bei denen der Bauantrag danach gestellt wurde darf mit 3% abgeschrieben werden.
Für alle sonstigen Gebäude ist eine jährliche Abschreibung in Höhe von 2 % anzusetzen, es sei denn es handelt sich um historische Gebäude. Diese Altbauten, die vor dem 1.1.1925 fertiggestellt wurden, sind mit einem jährlichen Satz von 2,5 % abzuschreiben.
Gruß
Agis