Hallo Slam,
die Abschreibung wird aufgeteilt:
Ein Gebäude welches im Betriebsvermögen ist, nicht den Wohnzwecken dient und der Bauantrag zwischen 31.03.1985 und 01.01.2001 gestellt worden ist, darf mit 4% abgeschrieben werden. Für die bei denen der Bauantrag danach gestellt wurde darf mit 3% abgeschrieben werden.
Für alle sonstigen Gebäude ist eine jährliche Abschreibung in Höhe von 2 % anzusetzen, es sei denn es handelt sich um historische Gebäude. Diese Altbauten, die vor dem 1.1.1925 fertiggestellt wurden, sind mit einem jährlichen Satz von 2,5 % abzuschreiben.
Gruß
Agis