Hallo,
weil gerade das Thema war:
Wenn ein Gewerbetreibender anfängt, ein 14 Jahre altes Kfz zu verwenden:
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Wie ist das mit der Abschreibung? Kann das Kfz direkt mit Wert Null, und dann ohne Abschreibung, verwendet werden?
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Das Kfz muss ja, wenn kein Fahrtenbuch, mit 1% des Listenpreises pro Monat privat versteuert werden. Wenn es aber keinen Listenpreis in Deutschland gibt, weil das Kfz nie in Deutschland verkauft wurde? Listenpreis in den USA war etwa US$30.000
Danke im Voraus
Felix
Ein Gegenstand ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als der Hälfte betrieblich genutzt wird, und gewillkürtes Betriebsvermögen, wenn es weniger als 50%, aber mindestens zu 10% betrieblich genutzt wird.
Notwendiges BV muß, gewillkürtes BV kann in die Bilanz aufgenommen werden. Die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten können auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt gewinnmindernd (Absetzung für Abnutzung) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut in den Betrieb eingelegt (bilanziert) wird, ist der sogenannte Teilwert (§ 6 Abs.1 Nr.5 EStG).
Was das ist, weiß eigentlich niemand so genau. Der Steuerpflichtige wird den Wert möglichst hoch ansetzen, damit er hohe Abschreibungen,
(richtiger: AfA) geltend machen kann, das Finanzamt möglichst niedrig.
Einfacher ist es, wenn man das WG gekauft hat und den Kaufpreis nachweisen kann.
§ 6 Abs.1 Nr.5 EStG nachlesen unter
www.gesetze-im-internet.de
Gruß, R.H.G.
Hallo Rainer,
was du schreibst, stimmt alles, beantwortet meine Fragen aber nicht. Noch einmal:
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Wie ist das mit der Abschreibung? Kann das Kfz direkt mit Wert Null, und dann ohne Abschreibung, verwendet werden?
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Das Kfz muss ja, wenn kein Fahrtenbuch, mit 1% des Listenpreises pro Monat privat versteuert werden. Wenn es aber keinen Listenpreis in Deutschland gibt, weil das Kfz nie in Deutschland verkauft wurde? Listenpreis in den USA war etwa US$30.000
Cheers, Felix