meine frau hat für ihren chevrolett matiz seit 1,5 jahren 3500 euro abgezahlt und ist ca.7000 kilometer gefahren. wieviel kann ich bei verkauf des pkw´s von diesen 3500 euro noch verlangen?
gruß sören
meine frau hat für ihren chevrolett matiz seit 1,5 jahren 3500 euro abgezahlt und ist ca.7000 kilometer gefahren. wieviel kann ich bei verkauf des pkw´s von diesen 3500 euro noch verlangen?
gruß sören
Öhm, sorry, da kann ich Dir atM nicht wirklich erschöpfend helfen.
Zum einen kenne ich mich zwar mit KFz-Technik und (EDV-)Handel aus, aber was Du ansprichst klingt erst mal mehr nach Banken? Leasing oder sowas? Nicht unbedingt meine Baustelle.
Ich würde ja trotzdem versuchen eine sinnvolle Antwort zu bauen.
Aber dazu fehlen mir entschieden die Daten.
Was hat Deine Frau gemacht? Eine Fzg auf Stotter gekauft? Einen Leasingvertrag abgeschlossen? Wenn Leasing welche Eckdaten?
Wem gehört das Fzg im Moment? Leasing = Der Leasingfirma bis zur Zahlung der Abschlusszahlung? Der Bank? Deiner Frau?
Und wieso etwas von den 3500 abgezahlten Euro noch verlangen? Von wem? Der Leasingfirma? Einem Käufer?
Sorry, die Frage ist für mich ziemlich undurchsichtig.
Ich rate trotzdem mal blind ins Blaue und hoffe meine Kristallkugel hat ihren guten Tag…
FALLS es sich um einen Leasingvertrag handelt und FALLS ich mich recht erinnere wie solche Verträge aufgebaut sind.
Dann hat Deine Frau vermutlich ein Kilometerleasing laufen? Dann *könnte* es sein, daß sie wirklich noch was rausbekommt. Dazu müsste man aber *mindestens* wissen wieviel Jahreskilometer denn überhaupt vereinbart waren? Vielleicht waren die so gering daß sie trotzdem noch was nachzahlen muss?
Und dann wird mit Sicherheit in Eurem Vertrag enthalten sein, wie die Auf- oder Abschläge gerechnet werden. Soweit mir bekannt ist gibt es da keine allgemeingültigen Werte. Ausserdem müssen die schon als wichtige Vertragsbestandteile in den Unterlagen enthalten sein.
Wenn Du diese Eckdaten dann hast - dann bin ich sicher daß Du das auch selber ausrechnen kannst. Und ohne die Zahlen wäre das nicht wer-weiss-was sondern Kaffeesatzleserei - sorry.
Zusammengefasst:
WENN es sich um Kilometerleasing handelt und die gefahrenen km unter den vereinbarten liegen sollte es was zurückgeben, Höhe nur mit den Daten aus dem Vertrag zu ermitteln. Achtung: Bei Kilometerleasing hat die Leasingfirma das Problem die Karre anschliessend loszuwerden. Und der Markt für Gebrauchte ist eh am Boden. Also werden die jeden winzigen Kratzer versuchen als Extrakosten anzukreiden…
Sollte es sich zwar um Leasing, aber nicht um Kilometer- sondern um Restwert-Leasing handeln.
Dann wird das Ganze deutlich komplizierter… Dann fliessen die gefahrenen Kilometer nur indirekt ein, und es kann passieren daß trotz weniger Kilometer einer Nachzahlung anfällt weil der Markt und damit die Restwerte gerade im Keller sind.
So, oder so… Für eine halbwegs brauchbare Antwort fehlen mir die Daten:smile:
Trotzdem noch einen schönen Sonntag.
Wie hoch war denn der Gesamtpreis?
Unter folgendem Link siehst du Tabellen, wo du nach Laufleistung bzw Baujahr den Preis,nach dem die Fahrzeuge auch momentan in dieser Woche gehandelt werden.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen!Verkauf ist normalerweiße nicht mein Gebiet.
mfG Bastian
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß
B.
Hallo Sören,
das kann man so pauschal glaube ich nicht sagen. Ich würde mal im Mobile.de oder autoscout24.de nach vergleichbaren Fahrzeugen suchen und nachsehen, was die noch für die Autos verlangen. Ob sie das dann auch bekommen steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Henning