Abschreibung für Sotware-Lizenz

Hallo,

kann man Kosten für SW-Lizenzen auf einmal absetzen oder gibt es hier einen Zeitrahmen?

Danke für eure Hilfe!

Grüße

Lilly

Hallo!

Grundsätzlich gilt hier: Gleichmäßige (lineare) Abschreibung der Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als immaterielles abnutzbares Anlagevermögen. Über die Nutzungsdauer läßt sich natürlich endlos streiten…

Ausnahme: Trivialprogramme mit Nettoanschaffungskosten von nicht mehr als 410 EUR können im Anschaffungsjahr vereinfachungsweise wie materielle bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt werden. Damit wird eine Vollabschreibung im Anschaffungsjahr als geringswertiges Wirtschaftsgut (GWG) ermöglicht (=> R 31a Abs.1 EStR 2002).

Ciao!
Nemo