Abschreibung gebrauchter Minibagger

Muss ich einen 6 Jahre alten Minibagger ( Abschreibungsdauer nach Afa-Tabelle 5 Jahre) noch abschreiben oder kann ich diesen sofort als Ausgabe noch in diesem Jahr komplett geltend machen?

Hallo Martin,

du musst nicht, da die Nutzungsdauer ja bereits rum ist.
Du könntest aber, wenn du z.B. in diesem Jahr nicht mehr unbedingt Ausgaben brauchst!

Muss ich einen 6 Jahre alten Minibagger ( Abschreibungsdauer
nach Afa-Tabelle 5 Jahre) noch abschreiben oder kann ich
diesen sofort als Ausgabe noch in diesem Jahr komplett geltend
machen?

Hallo Danny,
vielen Dank!
Das heißt, wenn ich den Bagger für 15000.- am 31.12.2012 kaufe (und bezahle) kann ich den Bagger komplett noch in diesem Jahr geltend machen?
Weißt Du zufällig was, wo man das nachlesen kann bzw. wo das geregelt ist?

Vielen Dank nochmal, hat mir riesig geholfen!
Martin

Hallo Martin,

die Abschreibungen sind im § 7 EStG geregelt.
15.000 € ist natürlich sehr hoch. Man kann es versuchen, es kommt immer auf den Steuerberater an und natürlich auch auf den Betriebsprüfer (wenn Du mal eine Prüfung kriegen solltest).
Der kann dann immer noch sagen, der Bagger hätte noch z.B. auf 2 Jahre abgeschrieben werden müssen, weil damit zu rechnen ist, das Du so lange noch mit ihm Einkünfte erziehlst.
Das ist halt immer eine Gradwanderung.
Eine genaue Aussgae zu so einem Beispiel habe ich ihm gesetz nicht gefunden.

Vorab muss und möchte ich darauf hinweisen, dass hier aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung erfolgen darf. Zudem sind die Angaben zu gering. Daher sind nicht Ansatzweise konkrete Tipps möglich. Daher leider nur so viel:
Grundsätzlich ist er abzuschreiben. Sofortabschreibung ist nicht möglich nur weil das Gut gebraucht ist. Es sei den, der Kaufpreis incl. ggfs. Nebenkosten liegt netto unter 1500 Euro. Stichwort Geringwertige Wirtschaftsgüter. Dabei ist allerdings auch das Anschaffungsjahr wesentlich.
Du merkst, dass es von unterschiedlichsten Faktoren abhängt und nicht einfach zu beantworten ist. Daher wäre ein Steuerberater wohl angebracht. Ganz teuer ist das auch nicht.

Muss ich einen 6 Jahre alten Minibagger ( Abschreibungsdauer
nach Afa-Tabelle 5 Jahre) noch abschreiben oder kann ich
diesen sofort als Ausgabe noch in diesem Jahr komplett geltend
machen?

Hallo Irmala, vielen Dank für die Info, dass hört sich ja schon wieder ganz anders an.
Von welchen Faktoren ist das denn alles abhängig, ich meine welche Infos würde ein Steuerberater dann noch von mir brauchen:

  • Alter Minibagger: 6 Jahre
  • Afa nach Tabelle: 5 Jahre
  • Kaufdatum: Dezember 2012
  • Preis: 15000.- Euro
    und was würde er mir dann (höchstwahrscheinlich) dann sagen: „Es kommt auf den Betriebsprüfer an“?
    Kann man da dann gleich mal beim Finanzamt nachfragen oder geben die einem da keine Auskunft?

Schöne Grüße und vielen Dank,
Martin

Vielen Dank Danny,
ist also nicht immer eindeutig, verstehe. Was passiert dann wenn der Betriebsprüfer das im Nachhinein nicht anerkennt? Ist dann eine Strafe fällig oder wird das dann alles wieder so „hergerichtet“, als wenn der Bagger auf zwei Jahre abgeschrieben worden wäre oder…?

Schöne Grüße,
Martin

Verbindlich ist da aus der Ferne wirklich nur zu sagen, dass der Bagger kein GWG ist.
Die Nutzungsdauer sollte realistisch geschätzt werden.
Das Betriebsergebnis spielt z.B. noch eine Rolle, da es ab und an besser ist einen Gegenstand über einen längeren Zeitraum abzuschreiben als in einem oder wenigen Jahres sofort. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abschreibung z.B. bei nur 8000 Euro (Grundtabelle) dann wirken sich Abschreibungen über auch nur 2 Jahre in diesem Jahr nicht aus, sondern verpuffen.
Es gibt also viel zu berücksichtigen und zu erfragen. Abgesprochen werden sollte das auf jeden Fall mit einem Steuerberater. Ab Besten einen der die Unternehmensverhältnisse kennt. Das Finanzamt gibt auch Auskunft, manche verbindliche Auskünfte sind allerdings kostenpflichtig und „Steuerberatung“ so komisch es klingt, dürfen die auch nicht.

Selbst die einfachst scheinenden Fragen lassen sich aus der Ferne eben nur andenken. Leider.

Beste Grüße

Das kann ich Dir leider auch nicht genau sagen ob es da ne Strafe gibt!

Danke, das hat mir schon mal geholfen, ich werd mal beim Finanzamt nachfragen, mehr wie keine Auskünft bekommen, kann mir auch nicht passieren. Und zur Not, kann ich immer noch zu einem Steuerberater gehen.
Vielen Dank!

Muss ich einen 6 Jahre alten Minibagger ( Abschreibungsdauer
nach Afa-Tabelle 5 Jahre) noch abschreiben oder kann ich
diesen sofort als Ausgabe noch in diesem Jahr komplett geltend
machen?

Grundsätzliche gilt die Nutzungsdauer nach Tabelle. Du kannst aber auch weniger Jahre ansetzen, wenn du dies vrom Finanzamt begründen kannst. Wenn du sagst, der Bagger hält max. noch drei Jahre weil …, dann sollte das machbar sein, dass du ihn kürzer abschreibst. Aber den Bagger sofort, gesamt als Aufwand zu erfassen wird wohl schwer durch zu bekommen sein. Keine Ahnung wie hoch die AK waren, aber du willst ihn ja auch sicher länger als die 2 Monate in 2012 nutzen!?

Hoffe ich konnte helfen, AoG, Grüße - Björn

Hallo Björn,
vielen Dank für die Info! Hilf mir sehr!
Schöne Grüße, Martin