Hallo,
Wie ist das, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug in das Betriebsvermögen übernehmen möchte? Wird da der jew. Schwacke/DAT Wert zum Übernahmezeitpunkt angesetzt? Und wie wird es abgeschrieben? Auch 6 Jahre, oder weniger möglich?
Und wie ist das mit den privaten km (lt. Fahrtenbuch)? Wie werden die mit den gesamten KFZ-Kosten verrechnet?
Wäre schön, wenn hier jemand helfen könnte, denn selbst wenn ivh ähnliche Fragen gefunden habe, hat immer das gefehlt, was ich wissen möchte.
Danke
Servus,
Wie ist das, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug in das
Betriebsvermögen übernehmen möchte?
Einlage zum Teilwert (= das, was jemand anders dafür bezahlen würde), höchstens aber frühere Anschaffungskosten minus AfA für den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage. Einen Anhaltspunkt für den Teilwert kann die Schwacke-Liste bieten, das ist aber nicht zwingend.
Und wie wird es abgeschrieben? Auch 6 Jahre, oder weniger möglich?
AfA nach betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt der Einlage. 6 Jahre minus Nutzungsdauer zwischen Anschaffung und Einlage ist eine mögliche Vereinfachung, falls sie nicht zu unsinnigen Werten führt.
Und wie ist das mit den privaten km (lt. Fahrtenbuch)? Wie
werden die mit den gesamten KFZ-Kosten verrechnet?
Es werden die tatsächlichen Kosten pro gefahrenem Kilometer bestimmt: Gesamtkosten geteilt durch gefahrene Kilometer. Dieser Wert multipliziert mit den gefahrenen Privatkilometern ergibt den Wert der Entnahme für Privatfahrten.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
Vielen Dank. Das sind ja mal konkrete Aussagen mit denen man was anfangen kann. Hat mir sehr geholfen.
Martina
Hi Martina,
Ergänzungstipp:
Das von Privat einzubringende Auto bei einem Autohändler vorführen - am Besten da wo es bekannt ist weil es dort schon repariert / gewartet wurde - und den Händler um eine Gebrauchtwagenankaufs-Zeitwertbewertung bitten.
Gruß
WB