Hallo Andreas,
Kann der gesamte Jahrebetrag angesetzt werden (1/3 des
Anschaffungspreises bei Abschreibung auf 3 Jahre) oder nur der
Wert für 1/2 Jahr (weil Geschäftsbetrieb im 2. Halbjahr
gestartet) oder nur anteilig für die 4 Monate von Sept. bis
Dez.?
Pro rata temporis nach Monaten kannst Du grundsätzlich immer abschreiben. Stellt sich die Frage: Welche Nutzungsdauer für den schon zwei Jahre alten PC? Vollabschreibung im Jahr der Einlage funktioniert nicht, weil kein geringwertiges Wirtschaftsgut. Länger als 24 Monate aber nicht sinnvoll, weil das bei Einlage nach ca. 24 Monaten privater Nutzung auf eine Nutzungsdauer von über vier Jahren bei einem PC hinauslaufen würde. Also 24 Monate verbleibende Nutzungsdauer bei Einlage.
AfA im Rumpfwirtschaftsjahr 4/24 des Wertes bei Einlage.
oder, noch möglich:
Vereinfachungsregel (R 44 Abs 2 EstR):
Vorsicht, diese Regel bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf das - in Deinem Fall Rumpf- - Wirtschaftsjahr.
Rumpfwirtschaftsjahr 9-12 hat vier Monate. AfA nach Vereinfachungsregel entweder (bei Anschaffung /Einlage in 9 und 10) der Betrag für vier Monate, oder (bei Anschaffung / Einlage in 11 und 12) der Betrag für die Hälfte von vier also zwei Monate.
Du kommst also auch hier auf 4/24 bzw. bei Restnutzungsdauer 3 Jahre auf 4/36 Monatsanteile.
Und ergänzend dazu die Frage: Kann die seinerzeit (vor 2
Jahren) gezahlte Mehrwertsteuer noch irgendwie als Vorsteuer
in Abzug gebracht werden, wenn der PC erst jetzt ins
Geschäftsvermögen eingeht?
Nein, weil die Anschaffung damals nicht als vorbereitende Handlung zur Unternehmensgründung aufgefasst werden kann.
Schöne Grüße
MM