Hallo,
Herr X betreibt ein Kleingewerbe neben seiner Ausbildung im Bereich
Internetdienstleistungen. Seinen Abschluss macht er mit der
Einnahmenüberschussrechnung.
Da er bis lang das ganze nur betrieben habt um sich sein Azubigehalt
ein wenig aufzubessern war das nie ein Thema und Abschreibungen hatte
er sowieso nicht gemacht weil er immer unter der EST-Grenze gelegen
habet. Nun entwickelt sich das ganze aber so positiv das er auf
jeden Fall über die EST-Grenze kommen wird.
Wie geht das nun mit den Abschreibungen?
Wie gesagt, er ist da ein Neuling auf dem Gebiet als wenn möglich
bitte so erklären das er das auch versteht.
Kann er auch Sachen wie z.B. einen Laptop den ich 2008 gekauft habe
erst anfangen 2009 abzuschreiben? Da er ja 2008 unter der EST-Grenze
lag musste er ja auch keine Steuern zahlen und daher war es ja
quatsch den Laptop anzugeben.
Was sind noch so typische Sachen die abgesetzt werden können?
Fahrtkosten, Portokosten der Post, Handyrechnung (muss ein Nachweiß
erbracht werden??)
Vielen Dank im Voraus!
Kann er auch Sachen wie z.B. einen Laptop den ich 2008 gekauft
habe erst anfangen 2009 abzuschreiben? Da er ja 2008 unter der
EST-Grenze lag musste er ja auch keine Steuern zahlen und daher war
es ja quatsch den Laptop anzugeben.
Nein, er kann nur Dinge abschreiben, die er selber gekauft hat, und nicht Dinge, die ein „ich“ gekauft hat.
Was sind noch so typische Sachen die abgesetzt werden können?
Fahrtkosten, Portokosten der Post, Handyrechnung (muss ein
Nachweiß
erbracht werden??)
„Keine Buchung ohne Beleg“
Soll heissen: JEDER Betrag muss nachgewiesen werden, unabhängig von der Farbe des Nachweisses…
Das er für alles einen beleg brauch und das er auch nur das abschreiben kann was er gekauft hat ist doch logisch. Ist jetzt leider keine Antwort auf meine Frage die ich gestellt habe
Wieso?
Die Frage war zum einen:
Kann er auch Sachen wie z.B. einen Laptop den ich 2008 gekauft
habe
Und darauf war eben die Antwort: Nein, „ER“ kann den nicht abschreiben, wenn dann „ICH“
Und die zweite Frage war, ob ein Nachweis erbracht werden muss, und da ist die Antwort: Keine Buchung ohne Beleg, soll heissen, dass NATÜRLICH ein Nachweis erbracht werden muss.