Guten Tag!
Folgendes Problem im Bereich der Kosten-Leistungs-Rechnung:
Aus Rechnungskreis I (Buchführung) ergibt sich eine Abschreibungssumme, die sich durch Berechnung der linearen Abschreibung errechnet.
Beispiel:
Maschine - 100.000 € Anschaffungswert - 10 Jahre Nutzungdsauer - jährliche Abschreibung also 10.000 €
In der KLR wird ein anderer Abschreibungswert zugrunde gelegt, z. B. der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der Preissteigerung, also:
Maschine - 150.000 € Anschaffungswert - 10 Jahre Nutzdauer - jährliche Abschreibung also 15.000 €
In der KLR-Ergebnistabelle (KLR Abrechnungsbogen) stehen nun im Abschnitt „Finanzbuchhaltung“ unter „Aufwand“ die 10.000 €, der Gegenwert findet sich in der Abgrenzungsrechnung unter „Verrechneter Aufwand“ (ebenfalls 10.000 €). Dagegen stehen in der Abgrenzungsrechnung unter „Verrechnete Kosten“ die 15.000 €, die ihren Gegenwert in der Betriebs-Ergebnis-Rechnung unter „Kosten“ wiederfinden (mit 15.000 €).
Frage: Darf der Betrag, der in der Betriebs-Ergebnis-Rechnung steht, über die Jahre - also in der nächsten KLR - variieren oder ist der Betrag dauerhaft über 10 Jahre mit den 15.000 € fixiert?
Hintergrund ist die Kostenerhöhung in der B-E-R in jenen Jahren, wo das Geschäft gut läuft und das Produkt somit mehr Kosten verträgt. Letztlich schaut doch keine kontrollierende Behörde in die KLR und dreht mir einen Strick daraus, wenn ich in diesem Jahr 15.000 € in die B-E-R-Kosten fließen lasse, nächstes Jahr hingegen 18.000 € und das Jahr darauf nur 12.000 €.
Kann mich da jemand aufklären?
Vielen Dank!