Hallo,
wie schreibt man ein geleastes, vorwiegend betriebl. genutztes Neufahrzeug, dass auf der 1% Regelung läuft, ab, wenn man das Fahrzeug nach der Leasingzeit (z.B. 3 Jahre) vom Leasinggeber zu einem bei Leasingabschluss festgelegten Preis (Restwert) erwirbt.
Meines Wissens läuft das ja so.
Fahrzeuge werden linear auf 6 Jahre abgeschrieben. Vom 1. Jahr an setzt man jährl. die 12 x 1% des Listenneupreises als betriebl. Einnahme an.
Als Ausgabe setzt man alle Ausgaben an, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. Dazu gehören die Leasingraten (36 Mon.lang), die Leasingsonderzahlung (einmalig im 1.Jahr), Sprit, Werkstatt etc. Man setzt also in den ersten 3 Jahren (Leasingzeit) schon einen Teil des Kaufpreises des Fahrzeuges ab. In den restl. 3 Folgejahren setzt man ja nur noch Sprit, Werkstatt etc. ab.
Fragen:
Wie setzt man die einmalige Ausgabe für die Fahrzeugübernahme im 4ten Jahr an?
Welchen Betrag legt man der 6 jährigen Abschreibung zugrunde, von dem dann die 16,666% jährlich abgeschrieben werden?
Wann beginnt man in diesem Fall mit der Abschreibung auf 6 Jahre?
Vielen Dank