Abschreibung nach 10e

Hallo, WWWler!

Wir kaufen gerade eine gebrauchte Immobilie im Bergischen Land und haben eine Frage. Ein Freund wies uns darauf hin, daß wir bei der Finanzierung später einen Teil der Kosten abschreiben Können nach Paragraph 10e (EStG, nehme ich an). Ich habe im Netz danach gesucht und mehrere Meinungen gefunden zu dem Thema, was mir nicht wirklich weiter hilft.

Was kann ich genau geltend machen?

Gibt es Einkommensgrenzen, ab denen die Abschreibung nicht mehr oder nur noch teilweise möglich ist? Gibt es sonstige Voraussetzungen?

Habe ich Fristen einzuhalten?

Vielen Dank für die Informationen schon im Voraus!!

Chris

Hallo!

Möchtest Du die Wohnung selber nutzen?
Wenn ja, kommt für Dich die Eigenheimzulage in Frage, steht alles hier drin:

http://www.immowelt.de/news/NewsDetail.asp?GUID=5411…

§10e EStG gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr.

Viele Grüße

Armin

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Hallo Armin,

Danke für die Info, daß es 10e nicht mehr gibt. Eigenheimzulage bekommen wir leider/glücklichweise auch nicht! :wink:

Ich dachte bei dem Tip nur, daß wir vielleicht was übersehen hätten. Beruhigend, daß dem nicht so ist.

Chris