Abschreibung nach Verkauf

Hallo,

widersprüchliche Aussagen finde ich zu folgendem Thema: Kann ein Wirtschaftsgut (in
dem Fall ein geschäftlich genutzter Camcorder und Computer) noch abgeschrieben
werden, wenn es im Zeitrahmen der Abschreibungsfrist verkauft wurde?

Erstmal denke ich ja nicht.

Aber dann lese ich hier im Forum:

»Grundsätzlich kannst Du alle Anschaffungen auch vor Ende der regulären
Restlaufzeit komplett abschreiben, wenn Du diese verkaufst oder sie
kaputt gehen.«

In einem Steuerbuch von 2004 finde ich jedoch den Hinweis, dass »die planmäßige
Abschreibung eines ausscheidenden Wirtschaftsgut vor dem Zeitpunkt der zugrunde
gelegten Abschreibungsdauer, mit dem Zeitpunkt seines Ausscheidens endet.«

Wer hat Recht? Bezieht sich die erste Aussage auf aktuelle Regeln?

Besten Dank für eine Antwort und Grüße
Hannes Huch

Servus Hannes,

beide haben recht, weil kein Widerspruch zwischen den zitierten Aussagen besteht.

Der Schlüssel liegt darin, dass „Abschreibung“ verschiedene Bedeutungen haben kann, es gibt nicht bloß die AfA.

Klar ist, dass für ein Wirtschaftsgut, das sich nicht mehr im Betriebsvermögen befindet, nach dem Abgang keine AfA mehr angesetzt werden kann.

Das ist jetzt sicher nicht das, was Du wissen willst, aber vielleicht hilft es Dir, Deine Frage konkreter zu formulieren.

Schöne Grüße

MM

Servus Martin

Klar ist, dass für ein Wirtschaftsgut, das sich nicht mehr im
Betriebsvermögen befindet, nach dem Abgang keine AfA mehr
angesetzt werden kann.

Vielen Dank für den Hinweis, bei mir kommen bloß Afas in der Rubrik Abschreibung vor. Und so herrscht
bei mir nun zumindest in dem Punkt Klarheit!

Vielen Dank und Grüße
Hannes