Abschreibung nachträgliche Herstellugskosten

Werte Community,

das in 2003 geerbte Haus (incl. Grund) wurde bereits 1905 erbaut. Die Erblasser hatten die Abschreibung des Gebäudes über die Jahrzehnte (Nutzungsdauer) des Eigentums schon ausgeschöpft. In 2013/2014 wurde nunmehr das Dachgeschoss (bis dahin Speicher) zur Eigennutzung ausgebaut.

Gibt es jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit, die nachträglichen Herstellungskosten abzuschreiben, da ja die eigentliche Bemessungsgrundlage für eine Abschreibung nicht gegeben ist?

Für Ihre Antworten schon jetzt herzlichen Dank!

VG, SuKaMuc

Servus,

ja, die Herstellungskosten für den Ausbau bilden eine neue AfA-Bemessungsgrundlage. Maßgeblich für die neue AfA ist der bisher geltende AfA-Prozentsatz (nicht die bisher geltende AfA-Dauer - das würde zu einer Sofortabschreibung führen).

Das hilft aber nichts, weil bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken keine AfA steuerlich wirksam angesetzt werden kann - die Sache mit der Nutzungswertbesteuerung ist schon im letzten Jahrhundert ausgelaufen.

Schöne Grüße

MM

Merci, Aprilfisch für die schnelle Rückmeldung!

Dann bleibt wohl nur die Möglichkeit, Lohnkosten aus den Ausbaumaßnahen als „haushaltsnahe Aufwendungen“ reinzunehmen, oder?

VG, SuKaMuc

Servus,

ja, die Möglichkeit „Handwerkerleistungen“ liegt nahe; je nachdem, wer alles in dem Haus wohnt und wie genau das neu ausgebaute Dachgeschoss ausgestattet ist, kann man vielleicht auch die Option „Mietvertrag unter Angehörigen“ überlegen.

Schöne Grüße

MM

Servus MM,

auch eine schöne Möglichkeit, so sie in Frage kommt.

Danke nochmal für die Hilfe. Wenn auch manche Steuer-Software schon recht informativ ist, bei teilweiser Vermietung ist man als „Nicht-Fachler“ manchmal echt aufgeschmissen… :wink:

HG - SK

Servus,

ja, wenn das die Lehrer damals gewusst hätten, wenn sie gefragt wurden, wofür man die Dreisatzrechnung braucht, hätten sie konkreter antworten können…

Schöne Grüße

MM