Werte Community,
das in 2003 geerbte Haus (incl. Grund) wurde bereits 1905 erbaut. Die Erblasser hatten die Abschreibung des Gebäudes über die Jahrzehnte (Nutzungsdauer) des Eigentums schon ausgeschöpft. In 2013/2014 wurde nunmehr das Dachgeschoss (bis dahin Speicher) zur Eigennutzung ausgebaut.
Gibt es jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit, die nachträglichen Herstellungskosten abzuschreiben, da ja die eigentliche Bemessungsgrundlage für eine Abschreibung nicht gegeben ist?
Für Ihre Antworten schon jetzt herzlichen Dank!
VG, SuKaMuc