Hallo zusammen,
Herr X hat von seinem Steuerberater gesagt bekommen, dass für Überschussrechner nur die GWG-Grenze von 410 € gilt.
In 2009 galt aber m. W. zwischen 150€ und 1000€ nur die Poolabschreibung ab 150€
und 2010 die Wahlmöglichkeit zwischen Beidem.
Ist das so richtig? - Oder doch nicht
Schöne Grüße
JK