Abschreibung Renovierungskosten bei Haus mit lebenslangem Wohnrecht nach Schenkung

Meine Eltern wollen mir ihr altes (bereits abgeschriebenes) Einfamilienhaus schenken und erhalten dafür lebenslanges Wohnrecht. Wenn meine Eltern verstorben sind, möchte ich das Haus vermieten.

Kurz nach der Schenkung sollen Renovierungsarbeiten vorgenommen werden (neue Heizung, neue Fenster,…), die Kosten übernehme ich, also der Beschenkte.

Wie kann ich die Renovierungskosten steuerlich abschreiben?

Servus,

soweit es sich um Instandhaltungsaufwendungen handelt, sind sie Privatvergnügen, weil aus dem Haus keine Einnahmen erzielt werden und der Aufwand auch nicht den eigenen Haushalt betrifft.

Um zu beurteilen, ob es sich um nachträgliche Herstellungskosten handelt, müsste man wissen, welche Arbeiten genau durchgeführt werden. Diese könnten eventuell eine neue AfA-Bemessungsgrundlage bilden, von der jährlich zwei Prozent bei der zukünftigen Vermietung in die Werbungskosten einfließen; vorher nicht.

Schöne Grüße

MM