Hallo zusammen,
kurze Frage zur Abschreibung von Scannern:
A nutze einen PC (2010 gekauft, seitdem über 3 Jahre abzuschreiben) zu 100% beruflich und benötige einen Filmscanner (21 Euro netto) und einen Flachbettscanner (57,60 Euro netto).
A schafft diese Geräte nun im Jahr 2011 an. Beide Geräte können nicht selbstständig genutzt werden.
Gem. §6 EStG müsste A diese Geräte über 3 Jahre abschreiben.
Gibt es Erfahrungswerte, wie das FA üblicherweise auf eine sofortige vollständige (100%) Abschreibung angesichts der Anschaffungssumme reagierte? Oder hinge das ggf. vom Sachbearbeiter ab?
Danke im Voraus und allen schöne Ostern,
der Bauigel
Hallo,
Gem. §6 EStG müsste A diese Geräte über 3 Jahre abschreiben.
Gibt es Erfahrungswerte, wie das FA üblicherweise auf eine sofortige vollständige (100%) Abschreibung angesichts der Anschaffungssumme reagierte? Oder hinge das ggf. vom Sachbearbeiter ab?
Erfahrungsgemäß ist es so, dass gar keine Belege mit eingesehen werden. Die merken also zunächst gar nicht, dass da etwas eventuell falsch zugeordnet wurde. Ob da jemals eine Betriebsprüfung kommt, ob dass dann gefunden wird und wie darauf regiert würde, hängt dann eventuell tatsächlich vom jeweiligen Finanzamt ab.
Wenn sonst alles so weit i.O. ist, wird das angesichts der „Werte“ wohl kaum bemängelt.
Grüße