Abschreibung trotz Eingenheimzulage

Guten Tag,

kann man eine vermietete Eigentumswohnung steuerlich Abschreiben, auch wenn man für sie in den ersten 8 Jahren nach Erwerb, Eigenheimzulage erhalten habe?

Wenn ja, muß man den Kaufpreis um die Eigenheimzulage kürzen?

Gruß
Ulli

Hallo,

ja, kann man.

Anschaffungskosten des Gebäudes x 2% jährlich.

Anschaffungskosten sind nicht zu kürzen.

Bei 2% Abschreibung ergibt sich eine 50-jährige Dauer der Abschreibung, wovon aber bereits die Zeit der Eigennutzung streuerneutral abgelaufen ist, heißt es gibt die Abschreibung nur noch für die Restnutzungsdauer von 50 - x Jahren.

Gruß
Lawrence