Guten Tag,
kann man eine vermietete Eigentumswohnung steuerlich Abschreiben, auch wenn man für sie in den ersten 8 Jahren nach Erwerb, Eigenheimzulage erhalten habe?
Wenn ja, muß man den Kaufpreis um die Eigenheimzulage kürzen?
Gruß
Ulli
Guten Tag,
kann man eine vermietete Eigentumswohnung steuerlich Abschreiben, auch wenn man für sie in den ersten 8 Jahren nach Erwerb, Eigenheimzulage erhalten habe?
Wenn ja, muß man den Kaufpreis um die Eigenheimzulage kürzen?
Gruß
Ulli
Hallo,
ja, kann man.
Anschaffungskosten des Gebäudes x 2% jährlich.
Anschaffungskosten sind nicht zu kürzen.
Bei 2% Abschreibung ergibt sich eine 50-jährige Dauer der Abschreibung, wovon aber bereits die Zeit der Eigennutzung streuerneutral abgelaufen ist, heißt es gibt die Abschreibung nur noch für die Restnutzungsdauer von 50 - x Jahren.
Gruß
Lawrence