Abschreibung über 2 Jahre

Hallo!

Im August 2015 wurde ein Gegenstand des Anlagevermögens gekauft und soll über 2 Jahre abgeschrieben werden. Ist dabei für 2015 das volle Jahr oder der auf 5 Monate (August bis Dezember) entfallende Teil des Beschaffungspreises in der Abschreibung zu berücksichtigen?

Danke im Voraus.

Gruß
Wolfgang

Abschreibung ist Monatsgenau

§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG:

Also rechnest du:

AK / 2 x 5/12 = AfA 2015

Hast du schon mal unter abschreibung.de nachgesehen, ob hier dein Problem behandelt wird? Die Seite ist eigentlich immer top, wenn es um das Thema „Abschreibung“ geht.