Hallo!
Im August 2015 wurde ein Gegenstand des Anlagevermögens gekauft und soll über 2 Jahre abgeschrieben werden. Ist dabei für 2015 das volle Jahr oder der auf 5 Monate (August bis Dezember) entfallende Teil des Beschaffungspreises in der Abschreibung zu berücksichtigen?
Danke im Voraus.
Gruß
Wolfgang