Abschreibung Umbaukosten, die vor Erwerb anfallen

Hallo,

kann man Kosten(Rechnungen), die für Umbaumaßnahmen eines Gebäudes anfallen bevor dieses erworben wurde, also Rechnungsdatum liegt vor Kaufdatum, hinterher steuerlich geltend machen?

Beispielsweise wenn jemand ein Haus kauft welches leersteht und zu welchem Zugang besteht - da der Verkäufer ein Familienangeöriger (bspw. Elternteil) ist - und somit mit den Arbeiten aus zeitlichen Gründen bereits begonnen werden kann, solange Kaufvertrag/Notartermin noch in Arbeit sind.
Können anfallende Rechnungen für Handwerker und Material nach Erwerb geltend gemacht werden, auch wenn das Rechnungsdatum vor dem Datum des Kaufvertrags liegt?

Schönen Gruß!
Jurginho

ja, wenn das Haus später vermietet wrd!

E.

Verstanden. Danke für die Antwort!
Müsste seitens der Handwerker und Lieferanten etwas beachtet werden bezüglich den Rechnungen? D.H. müsste vermerkt werden, dass es sich um das Bauvorhaben xy handelt, oder würde es ausreichen, wenn die Rechnungen an den zukünftigen Besitzer mit seinem Wohnsitz, der nicht dem Vorhaben entspricht, gestellt wären?

natürlich muss darauf stehen, für welche Baustelle es ist - sonst gibt es keinen Bezug zum Haus und der Vermietung!

E.

Okay, danke!