Hallo,
kann man Kosten(Rechnungen), die für Umbaumaßnahmen eines Gebäudes anfallen bevor dieses erworben wurde, also Rechnungsdatum liegt vor Kaufdatum, hinterher steuerlich geltend machen?
Beispielsweise wenn jemand ein Haus kauft welches leersteht und zu welchem Zugang besteht - da der Verkäufer ein Familienangeöriger (bspw. Elternteil) ist - und somit mit den Arbeiten aus zeitlichen Gründen bereits begonnen werden kann, solange Kaufvertrag/Notartermin noch in Arbeit sind.
Können anfallende Rechnungen für Handwerker und Material nach Erwerb geltend gemacht werden, auch wenn das Rechnungsdatum vor dem Datum des Kaufvertrags liegt?
Schönen Gruß!
Jurginho