ich verstehe warum (kalte) Progression den Staat in Zeiten von Inflation begünstigt, während sie den Privaten eher schadet.
Aber wie sind die Wirkungszusammenhänge bezüglich Inflation und Abschreibung. Warum müssen die Unternehmen hier „zu viele“ Steuern zahlen?
Aber wie sind die Wirkungszusammenhänge bezüglich Inflation
und Abschreibung. Warum müssen die Unternehmen hier „zu viele“
Steuern zahlen?
die Abschreibung bezieht sich immer auf historische Anschaffungskosten. Bei Inflation „decken“ diese die Neuinvestitionen aufgrund der gestiegenen Preise nicht mehr ab. Steuern hingegen werden auf die aktuellen Gewinne (also auf Basis der erhöhten Preise) erhoben, die Abschreibungen hingegen mindern den Gewinn nur auf der Basis der historischen Preise.
Angenommen ich würde eine Maschine (100€) über 10 Jahre abschreiben. Dann könnte ich jedes Jahr 10€ als Aufwand verbuchen. Nach 5 Jahren hätte ich also noch einen Restbuchwert von 50€. Wenn die Maschine nach dem 5. Jahr inflationsbedingt nur noch einen Wert von 30€ hätte, hätte ich 20€ „zu viel“ versteuert!
nein. Der steuerliche Begriff für Abschreibung lautet Absetzung für Abnutzung, d.h. mit den Abschreibungen verteilt man den Werteverzehr auf die Nutzungsdauer des Anlagegutes.
Nehmen wir spaßeshalber mal eine Maschine, die innerhalb eines Jahres verschleißt und gehen wir weiterhin davon aus, daß diese innerhalb dieses Jahres abgeschrieben würde. Dann würde der (steuerpflichtige) Gewinn im dem Jahr der Anschaffung letztlich um den Kaufpreis der erworbenen Maschine reduziert. Dieser Kaufpreis liegt aufgrund der relativen zeitlichen Nähe auch bei Inflation noch grob in der Nähe des Kaufpreises der neu im nächsten Jahr zu erwerbenden Maschine.
Fallen jedoch die Anschaffungszeitpunkte bei Inflation erheblich auseinander, ist auch der Kaufpreise für die neue Maschine deutlich höher als der Preis der alten und die jährlichen Abschreibungen für die alte Maschine entsprechend ebenso. In den letzten Jahren vor der Neuerwerbung macht die Abschreibung (und damit auch die Gewinnminderung u.U. nur einen unbedeutenden Bruchteil des
Kaufpreises für die neue Maschine, d.h. die Entlastung des Unternehmensgewinnes fällt deutlich geringer aus, als die Belastung durch den Neuerwerb.
Damit entzieht der Staat dem Unternehmen Liquidität, die es eigentlich für den Neuerwerb benötigen würde. Oder anders: Durch die Inflation fällt der zu versteuernde Gewinn und damit auch die Steuerbelastung höher aus, weil bei der Abschreibung die historischen Anschaffungskosten und nicht die Wiederbeschaffungskosten berücksichtigt werden.
Gruß,
Christian
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