Abschreibung und Steuer bei vermieteten Immobilien

Hallo!

Es liegt folgender Fall vor:

Ein Wohnhaus wird von geschiedenen Eheleuten bewohnt. Die Frau wohnt in der Einliegerwohnung, im Haupthaus der Mann. Eine Miete oder ein Abtrag wird von keinen der beiden gezahlt, da sich das Haus über andere Mieteinnahme finanziert. Nun verstirbt die Frau und vererbt ihrem Sohn alle Immobilien, der Ex-Mann bekommt ein lebenslanges Wohnrecht. Nun vermietet der Sohn die Einliegerwohnung (ca. 20% der gesamten Wohnfläche), der Vater wohnt weiterhin mietfrei.
Jetzt muss nun die Steuererklärung gemacht werden. Es stellen sich folgende Fragen:

  1. kann die Grundsteuer voll abgesetzt werden, oder kann diese nur anteilig abgesetzt werden?

  2. Wie ist es mit der Abschreibung für das Gebäude an sich? Es soll linear mit 2% abgeschrieben werden. Die kleine Einliegerwohnung war vorher noch nie vermietet, wie kann der Wert der Immobilie nun ermittelt werden? Das Haus wurde fast komplett in Eigenleistung errichtet. Und auch hier die Frage, kann die Abschreibung voll oder auch nur anteilig angesetzt werden?

Danke für eure Antworten!

Hallo,

es können nur anteilig für die vermietete(n?) Wohnung(en?) Kosten angesetzt werden. Hinsichtlich der Abschreibung ist der Erbe so eine Art Rechtsnachfolger. Er schreibt also einfach weiter so ab, wie es der Erblasser getan hat bzw. hätte, wenn dieser vermietet hätte. Er steigt als zum Restbuchwert ein. ( http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__11d.html) Die Frage ist nun, wie hoch die seinerzeitigen Anschaffungs-/Herstellungskosten waren. Dafür muss man ggf. ein Gutachten machen lassen, wenn der Erblasser nicht auch alle Belege überlassen hat. Eigenleistungen sind hier nicht aktivierbar und können somit auch nicht abgeschrieben werden. Aber sowas muss man ja jetzt als Erbe auch nicht unbedingt wissen ;o)

Grüße