Abschreibung & USt.-Voranmeldung

Hallo,

ich bin Freiberufler und möchte mir demnächst ein Notebook für „Unterwegstätigkeiten“ zulegen. Dazu habe ich einige Fragen:

  1. Wo bekomme ich heraus, wie lange die Abschreibungsdauer dafür ist? Oder auch für andere Anschaffungen?

  2. Sagen wir das Notebook kostet ohne USt. 1500 Euro, die USt. beträgt 240 Euro. Muss ich für die monatliche USt.-Voranmeldung die 240 Euro auch „abschreiben“ oder kann ich die zu 100% in dem Monat veranlagen, in dem sie anfallen?

Viele Grüße, Robert

Hallo!

  1. Wo bekomme ich heraus, wie lange die Abschreibungsdauer
    dafür ist? Oder auch für andere Anschaffungen?

Dazu gibt es amtliche AfA-Tabellen, die z. B. für Personalcomputer eine Nutzungsdauer von 3 Jahren vorschreiben.

  1. Sagen wir das Notebook kostet ohne USt. 1500 Euro, die USt.
    beträgt 240 Euro. Muss ich für die monatliche
    USt.-Voranmeldung die 240 Euro auch „abschreiben“ oder kann
    ich die zu 100% in dem Monat veranlagen, in dem sie anfallen?

Steuer ist nicht gleich Steuer…

Du bekommst vom Finanzamt die nach §15 UStG abziehbare Vorsteuer erstattet, wenn Du eine Rechnung mit USt besitzt. Abziehbar ist die Vorsteuer in Höhe des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrags.

Eine Abschreibung kann es nicht geben, weil diese nur für die Gewinnermittlung (Einkommensteuer) vorstellbar ist. Abschreiben heißt Gewinnminderung durch Verteilung der Anschaffungskosten auf mehrere Jahre anstelle eines sofortigen Abzugs.

Ciao!
Nemo