Abschreibung vom Dienstwagen

Guten Tag,ich habe mit im Juli ein neues Auto gekauft, welches ich als Dienstwagen (bin selbständig) und Privatwagen nutzen möchte: Da es ein Kleinwagen ist werde ich es über die 1% Regel absetzen.
Nun meine Frage:

a: Ich muß das Auto über 6 Jahre abschreiben. Zählt das Jahr, in dem der Wagen gekauft wurde komplett, oder zählen nur die letzten 7 Monate?

b:Was gehört alles zu den Anschaffungskosten und muß in 6 Jahren abgeschrieben werden?

  • Überführungskosten?
  • Zinsen für die Kreditaufnahme?
  • Winterreifen?
  • Anmeldekosten

Guten Abend Steppkatze,

ich bin leider kein Steuerexperte und kann zu diesen Fragen keine verlässliche Antwort geben.

Sorry

JuWu