Abschreibung von gebrauchten Artikeln

Hallo Weise!

Ich möchte für einen StartUp gebrauchte Güter erstehen und wollte mal fragen, ob man diese noch abschreiben kann.
Gehe ich recht in der Annahme, daß ich für diese dann ein Gutachten benötige, die den aktuellen Wert ausweisen, oder kann ich diese zum Kaufpreis abschreiben?
Besten Dank für Euer Wissen,
Marc

Hallo Marc,

Ich möchte für einen StartUp gebrauchte Güter erstehen und
wollte mal fragen, ob man diese noch abschreiben kann.

Kannst Du. Solange diese Güter (ich gehe mal von normalen Gütern wie z.B. einem Schreibtisch, etc. aus) einen Wert für Dich haben.

Gehe ich recht in der Annahme, daß ich für diese dann ein
Gutachten benötige, die den aktuellen Wert ausweisen, oder
kann ich diese zum Kaufpreis abschreiben?

Kein Gutachten, Kaufpreis

Gruß Dirk

hi,

AfA bemessungsgrundlage ist anschaffungskosten und dauer die restnutzungsdauer lt. tabelle. also kfz zb. ND normalerweise 5 jahre (3 jahre altes schreibst du wenn nötig und sinnvoll nur noch 2 jahre ab)!

der showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]