Hallo
Angenommen ein Freiberufler benötigt dringend einen neuen Computer, hat aber nicht genügend Geld, so daß für ihn nur Ratenzahlung in Frage kommt. Er bekommt aber aus verschiedenen Gründen grundsätzlich keinen Kredit oder Ratenvertrag, seine Ehefau aber schon. Nun überlegt seine Frau für ihn den Computer in Raten zu kaufen. Auf dem Kaufbeleg und der Quittung stünde nun ihr Name. Kann der Freiberufler die monatlichen Ratenzahlungen (die vom Geschäftskonto abgebucht werden würden) trotzdem abschreiben? Oder wäre es auch eine Möglichkeit, dass die Ehefrau dem Mann den Computer „verkauft“?
Hallo Karina,
man kann nur das, das man selber gekauft hat, im Geschäft absetzen. Die Rechnung muss also auf den Unternehmer lauten. Dabei ist es egal, ob man von privat kauft oder im Laden. In einem solchen Fall, wenn von privat gekauft, kann man den PC genauso absetzen wie wenn er vom Händler kommt. Der einzige Unterschied ist die Umsatzsteuer, die kann man nämlich nicht mehr als Vorsteuer geltend machen, wenn man von privat kauft. Privatleute sind nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt und somit kann der Käufer sie auch nicht abziehen.
Viel Erfolg.
Herzlichen Dank für die Antwort!
die Ehefrau kann den Computer auch verkaufen.
Wer die Rechnung bezahlt ist ja erstmal zweitens, was auf der Rechnung steht ist wichtig!
Die Abschreibung des Computers in der GuV ist unabhängig von der Zahlungsweise.
In der Regel werden Computer über drei Jahre monatsgenau abgeschrieben. Ein computer, der geschäftlich genutzt wird, wird wohl die GWG-Grenzen überschreiten!
Ansonsten siehe Antwort von juglenz!