Abschreibung von mangelhafter ware u.ä

guten morgen,

angenommen max mustermann verkauft produkte fuer deren herstellung er material einkaufen muss. hin und wieder kommt es vor, dass material beschaedigt geliefert wird. eine reklamation oder retoure wuerde bei den kleinmengen jedoch nicht lohnen. duerfte max denn dieses nicht nutzbare material in irgend einer form steuerlich geltend machen?

und sollte eine von max’ produktauslieferungen, die er unversichert per briefpost versendet, auf dem postweg verloren gehen, besteht dann womoeglich auch eine moeglichkeit diesen ‚ausfall‘ steuerlich zu erfassen?

danke & freundliche grueße
henrike

ich sollte erwaehnen, dass max in dieser geschichte ein kleinunternehmer ist, der jedoch die UST veranschlagen darf.

Bilanz oder EÜR? Dann findet der Frager die Antwort selbst!

Lia

EÜR … wobei der frager trotzdem noch die antwort sucht und sich fragt ob er ein brett vor dem kopf hat

ja, denn bei EÜR werden Einnahmen und Ausgaben bei der Zahlung erfasst - und wenn Ware beschädigt ist und weggeschmissen wird, was ist dann: die Ausgabe ist gebucht! Man sollte dies aber dokumentieren, damit später der Nachweis geführt werden kann, falls FA sich wundert, dass Einkauf höher als Verkauf!

Ist das Brett weg?

Lia

eines schon … bezahlt ist also erfasst, egal was mit dem material letztendlich geschieht …

aber wie ist es beim verlust des fertigen produktes auf dem postweg. hier steckt ja nicht nur das material drin, sondern auch fertigungszeit/arbeit …

danke schonmal!

dann hat man keine Einnahmen - die eigene Arbeit kann nicht zusätzlich erfasst werden!

alles andere waere ja im grunde auch seltsam gewesen … danke dir!