Abschreibung von Sanierungskosten eines Denkmals (§10f EStG) wenn man nur zeitweise in diesem wohnt?

Hallo zusammen,

es geht um die Abschreibung einer Renovierungsmaßnahme an einem denkmalgeschützten Wohngebäude nach §7i, §11b und §10f EStG . Die Sanierung wurde von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt und bezuschusst.

Nun ist die Situation wie folgt, dass in diesem Wohngebäude ein gemeinsamer Haushalt existiert, bestehend aus der hypothetischen Person M, seiner Mutter und seiner Schwester (beides Miteigentümerinnen neben M). M hat dort auch ein eigenes Zimmer. Berufsbedingt wohnt M allerdings seit einigen Jahren ganz woanders, wo auch sein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Nach wie vor verbringt M aber auch viel Zeit in dem Denkmal, wann immer es sich für ihn einrichten lässt, mehrmals jährlich mehrere Wochen.

Was ich nun fragen möchte: Eine steuerliche Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen ist offenbar nur möglich wenn man in der Immobilie selbst wohnt oder diese vermietet. Meint ihr für M ist der Umstand gegeben das Denkmal zu „bewohnen“? Oder wird diese Sachlage sehr strikt ausgelegt, sodass M wirklich ausschließlich oder vorwiegend dort wohnen müsste um seinen Anteil an den Sanierungskosten geltend machen zu können?

Würde mich über Hinweise und Einschätzungen sehr freuen!

Servus,

dafür schaun wer mal ins Original, da steht:

Dies gilt nur, soweit er das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt (…)

Es spielt also keine Rolle, ob das Gebäude ein paar Tage oder ein paar Wochenenden oder einige Monate zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Das Thema ist übrigens im Lauf der Jahrzehnte, während der § 10e EStG und später die Eigenheimzulage populär waren, wo ähnliche Formulierungen eine Rolle spielten, ausführlich von der Rechtsprechung behandelt worden - mit dem Ergebnis, dass es die Eigenheimzulage mitsamt „Baukindergeld“ selbst für Wochenendhäuser gab.

Kurz: Wenn der Steuerpflichtige irgendwann im jeweiligen Kalenderjahr das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt, geht das mit § 10f EStG in Ordnung.

Schöne Grüße

MM

Wow, das ist ja großartig!! Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Dann wird M mal schnellstmöglich den entsprechenden Antrag vorbereiten:) .