Hallo zusammen,
gibt es auch in 2011 noch zwischen 410 EUR und 1000 EUR
dieses unsägliche Wahlrecht
zwischen Sammelabschreibung (5 Jahre) oder Abschreibung nach Nutzungsdauer?
Gruß JK
Hallo zusammen,
gibt es auch in 2011 noch zwischen 410 EUR und 1000 EUR
dieses unsägliche Wahlrecht
zwischen Sammelabschreibung (5 Jahre) oder Abschreibung nach Nutzungsdauer?
Gruß JK
Dieses Wahlrecht gilt seit 2010 - und man glaubt es kaum: Daran hat der Gesetzgeber 2011 nichts geändert.
_GWG-Abschreibung – Methode 1: 2008 und 2009 galt hier eine reduzierte Grenze von 150 Euro netto, die freiwillig auch noch 2010 und 2011 angewandt werden kann. Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 1000,00 Euro netto kommen in einen “Pool” und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden – aber auch bei Kauf im Dezember mit vollen 20 Prozent. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. Diese Regelung kann man auf freiwilliger Basis auch 2010ff. fortführen.
GWG-Abschreibung bis 410 Euro – Methode 2: Bis 2007 und auf Wunsch wieder ab 2010 darf man Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto sofort abschreiben. Wenn man diese Regelung ab 2010 wieder nutzt, gelten für Wirtschaftsgüter über 410 Euro die normalen Abschreibungsregeln – also nicht der Pool mit 20 Prozent Jahresabschreibung. Man kann jedes Jahr zwischen Methode 1 und 2 wählen –aber nur einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres._
Ein paar Regeln zur Abschreibung haben sich aber 2011 sehr wohl geändert. Hier ein Überblick über die Abschreibung 2011.
Danke für die Info!
Dieses Wahlrecht gilt seit 2010 - und man glaubt es kaum:
Daran hat der Gesetzgeber 2011 nichts geändert.
…
Ein paar Regeln zur Abschreibung haben sich aber 2011 sehr
wohl geändert. Hier ein Überblick über die Abschreibung 2011.
Da klingt es so, als müsse man die gewählte Abschreibungsmethode „1“ oder „2“ pro Kalenderjahr auf alle WG zwischen 150 und 410 anwenden.
Ist das so?
War das auch in 2010 so?
Gruß JK
Danke für die Info!
Dieses Wahlrecht gilt seit 2010 - und man glaubt es kaum:
Daran hat der Gesetzgeber 2011 nichts geändert.
…
Ein paar Regeln zur Abschreibung haben sich aber 2011 sehr
wohl geändert. Hier ein Überblick über die Abschreibung 2011.Da klingt es so, als müsse man die gewählte
Abschreibungsmethode „1“ oder „2“ pro Kalenderjahr auf alle WG
zwischen 150 und 410 anwenden.
Ist das so?
ja
War das auch in 2010 so?
ja
Gruß JK
gruß inder
Da klingt es so, als müsse man die gewählte
Abschreibungsmethode „1“ oder „2“ pro Kalenderjahr auf alle WG
zwischen 150 und 410 anwenden.Ist das so?
ja
War das auch in 2010 so?
ja
Danke!
Gruß JK