Abschreibung Werbematerial?

Hallo zusammen,

wie kann ich als Freiberufler die Herstellung von Werbematerial steuerlich geltend machen? Also, nehmen wir mal an, ich lasse von einem Graphiker einen Flyer entwerfen und anschließend in einer Druckerei drucken.

Ist das ein materielles Wirtschaftsgut? Solche Werbematerialien sind ja eigentlich nicht Teil des Inventars…

Gruß,
Martin

Warum nicht einfach die Kosten gleich als Aufwand verbuchen?

Servus,

der Bestand per Bilanzstichtag muss in der Regel zu Anschaffungs- und Herstellungskosten als Vorrat im Umlaufvermögen ausgewiesen werden. Bei dauernder Wertminderung (z.B. belegbar veraltetem Text, Vergilbtem Papier etc.) entsprechende Teilwertabschreibung.

Wenn regelmäßig Werbematerial eingesetzt und der Bestand entsprechend ergänzt wird, Ausweis zum Festwert. Einzelheiten zu diesem Thema gegen konkretere Fragestellung - tit for tat. Solang die Art der Gewinnermittlung nicht bekannt ist, soll das hier genügen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

es gibt sehr viele Situationen, in denen das nicht sinnvoll ist.

Eine häufig vorkommende ist, daß der Verlustrücktrag bereits aus anderen Aufwendungen so hoch ist, daß er nix weiter bringt, aber gleichzeitig die erwarteten positiven Ergebnisse zumindest im Folgejahr nicht besonders hoch sind.

Hier muß man dann schon überlegen, ob man nicht von vornherein den Schritt zur Gewinnermittlung gem. § 4 I / 4 V EStG tun will. Sicher nicht allein wegen des Werbematerials, aber aus einem Kontext heraus, der noch aus vielen anderen Einzelheiten besteht.

Entsprechende Überlegungen und Empfehlungen insbesondere in Existenzgründer-Situationen scheiden im Metier der steuerberatenden Berufe die Spreu vom Weizen: Der arme Schlucker von heute ist vielleicht der „key-account“-Mandant von morgen, wenn man ihn richtig aufbaut?

Schöne Grüße

MM

Danke wieder was gelernt.
Denn von Aktivierung von Flyern habe ich noch nichts gehört.
Aber ich lerne ja noch :wink: