Liebe Experten,
in der amtlichen Afa-Tabelle finde ich keine Angabe für Software. Allerdings habe ich beim googlen festgestellt, dass es einen Beschluß über die Abschreibung von Software gibt, der auf 10 Jahre verweist.
Das kommt mir ganz schön viel vor, ist das so richtig?
Eine zweite Frage:
Wie würden Sie ein betrieblich genutztes Büro in einer Mietwohnung ansetzen? Miete durch qm teilen und anteilig buchen, aber wie?
4210 (Miete) an…??? Geht hier Privateinlage? Dies ist ja sozusagen ohne Vermieter …
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Lieben Gruß
Anna
Hi,
in der amtlichen Afa-Tabelle finde ich keine Angabe für
Software. Allerdings habe ich beim googlen festgestellt, dass
es einen Beschluß über die Abschreibung von Software gibt, der
auf 10 Jahre verweist.
Das kommt mir ganz schön viel vor, ist das so richtig?
Das liegt vermutlich daran, dass in den amtlichen Tabellen nur materielle Wirtschaftsgüter gelistet sind.
Liegt die Anschaffungskosten für die Software bei nicht mehr als EUR 410,00 kommt eine Behandlung als GWG in Betracht, die AK können im Jahr der Anschaffung sofort als BA abgezogen werden ( Trivialprogramm ).
Eine „amtliche“ Nutzungsdauer existiert auch wegen der Verschiedenheit der unterschiedlichen Anwendungen nicht. Auf die ganz Schnelle tippe ich eine Nutzungsdauer von 2 bis max. 3 Jahren.
Eine zweite Frage:
Wie würden Sie ein betrieblich genutztes Büro in einer
Mietwohnung ansetzen? Miete durch qm teilen und anteilig
buchen, aber wie?
4210 (Miete) an…??? Geht hier Privateinlage? Dies ist ja
sozusagen ohne Vermieter …
Die Buchung „gegen Privateinlage“ mangels Abfluss im Buchungskreis ist okay.
Möglicherweise greifen jedoch Abzugsbeschränkungen aus §4 Abs.5 Nr.6b EStG ( Arbeitszimmer ). Das heißt, die anteiligen Aufwendungen ( Verhältnis Büro:Gesamtfläche ) sind zwar Betriebsausgabe, da sie durch den Betrieb veranlaßt sind, allerdings kommt für Zwecke der Besteuerung evtl. eine Abzugsbeschränkung ( ggf. auch 0,00 ) zum Tragen. In diesem Fall wäre das Betriebsergebnis aus Buchführung/Abschluss um durch eine Korrekturanlage wieder zu berichtigen.
Grüsse
Björn72