Hallo,
man stelle sich mal bitte vor:
Ein Anlagegut wird normalerweise in zehn Jahren abgeschrieben. Nun unterläuft ein Fehler und es wird aus Versehen falsch in der EDV angelegt und falsch abgeschrieben. Erst nach Ablauf der zehn Jahre (die ersten zehn Jahre sind in bereits abgeschlossene Jahre verbucht) wird dieses Problem festgestellt. Das Anlagegut hat also immer noch einen Restbuchwert, obwohl es längst hätte abgeschrieben sein müssen (können?)
Wie muss/kann man mit so einem Anlagegut verfahren? Kann dann im laufenden Jahr gleich bis auf Erinnerungswert abgeschrieben werden?
Danke und
vG
Monroe