Das scheint mir irgendwie eine typisch deutsche Antwort zu
sein.
Ich habe hier noch nichts dummes gelesen, was nicht von einem
Ausländer übertroffen werden könnte.
Es fände sich bestimmt auch noch ein dümmerer Inländer. Aber ich würde hier ungern von Dummheit reden. Aber bilden wir das Ganze mal an einem Beispiel aus der Realität ab. Aktuell schimpfen doch viele über die Amis, dass sie sich mit ihren Immobiliengeschäften etwas „dumm“ angestellt haben. Nur wer war so „dumm“ ihnen einen gehörigen Anteil dieser miesen Geschäfte abzukaufen? Richtig. Die Deutschen bzw. deren hochintelligenten Mitarbeiter in den Banken. Also es findet sich in der Tat immer noch ein Dümmerer. Aber darum geht es hier ja auch nicht.
Nebenbei zeugt sie nicht unbedingt von
betriebswirtschaftlichen Sachverstand.
Ich finde schon, daß Steuerstundung ein
betriebswirtschaftliches Argument ist.
O.K., wenn Steuerstundung in diesem Zusammenhang etwas anderes bedeutet als Verschieben des Besteuerungszeitpunktes, lass ich mich gerne überzeugen. Ansonsten denke ich, dass wir beide das Gleiche meinen und lediglich andere Begriffe verwenden.
Da Unternehmen meist auf Dauer angelegt sind, kann man natürlich den Besteuerungszeitpunkt zumindest theoretisch bis auf den St. Nimmerleinstag verschieben.
Ich gehe mal davon aus, dass jedes Unternehmen letztlich
betrieben wird um Gewinne zu erzielen.
Und Deiner Ansicht nach sind Gewinne nur gute Gewinne, wenn
sie gezeigt werden?
Nö, habe ich nicht gesagt.
Das wäre dann weniger eine deutsche
Sichtweise als vielmehr die angelsächsische. In Deutschland
war ja eigentlich üblich, stille Reserven zu bilden und zwar
gerade durch Abschreibungen.
Aha, soviel ich weiß, konnte man bisher und auch heute noch nur bis zu der Höhe abschreiben,in der auch Anschaffungskosten angefallen sind. Meiner Auffassung nach sind in diesem Zusammenhang stille Reserven auch nur ein Ausdruck des Verschiebens des Besteuerungszeitpunktes. Denn irgenwann werden die Eigenkapitalgeber ja auch einmal etwas von den Gewinnen sehen wollen. Und spätestens dann müssen sie aufgedeckt werden und führen zu einer Besteuerung. Dabei ist es auch egal, ob sich bspw. Anteilseigner einer AG Dividenden auszahlen lassen oder vom gestiegenen Firmenwert profitieren in dem sie einen Veräußerungsgewinn erzielen. Dies gilt auch für stille Reserven, die nicht durch (vorzeitige) Abschreibung erzielt werden können.
In Zeiten von IFRS tritt die
wirtschaftliche Überschuldung meist zeitgleich mit der
bilanziellen Überschuldung ein.
Die Abschreibungen dienen lediglich dazu diese Kosten auf
einen mehr oder weniger großen Zeitraum zu verteilen.
Idealerweise spiegeln die Abschreibungen den Wertverlust durch
den Gebrauch der Güter wieder.
Das Interesse an möglichst hohen Abschreibesätzen liegt darin
begründet, dass sich so der Besteuerungszeitpunkt nach hinten
verschieben läßt. Damit kann ein Zinsvorteil generiert werden.
Denn wie eingangs erwähnt unterliegen Gewinne auf jeden Fall
einer Besteuerung.
Nur wenn sie gezeigt werden.
Irgendwann müssen sie gezeigt werden. Entweder bei Auszahlung von Gewinnanteilen oder bei Übertragung des Firmenwertes. (Stichwort Abgeltungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer usw.) Kein Eigenkapitalgeber wird sich dauerhaft mit 0% Rendite zufrieden geben. Er wird schon mehr oder weniger regelmäßig Bares sehen wollen. Und soviel ich weiß, können Gewinnanteile zumindest hier in Deutschland nur aus erwirtschafteten, gezeigten und damit zu versteuernden Gewinnen ausgezahlt werden.
Ganz nebenbei wären aktuell sicher viele Firmen froh, wenn sie
irgendwelche Werte in den Büchern hätten. Insofern ist die
Überlegung, möglichst hohe Werte auszuweisen nicht einmal so
abwegig.
Hohe Werte sind nicht da, wenn bzw. weil sie ausgewiesen
werden, sondern weil sie da sind.
Das ist wohl richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie man die vorhandenen Werte nun eben bewertet. Um hier ein wenig Einheitlichkeit herzustellen, hat man sich für die einen oder anderen Bilanzierungsrichtlinen entschieden. Die realen Werte können kurzfristig erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Ich könnte mir bspw. vorstellen, dass der Wert der Produktionsanlagen von Automobilherstellern im Moment gegen Null strebt. Denn wer würde sie heute kaufen wollen und wenn überhaupt für welchen Preis? In den Büchern können da noch ganz andere Werte ausgewiesen sein.
Gruß
Christian
Also zum Schluß noch einmal knapp zusammengefaßt: Abschreibungen können nicht zu einer Vermeidung der Steuerlast führen. Es läßt sich lediglich eine Verschiebung des Besteuerungszeitpunktes erreichen, was wiederum zu einem Zinsvorteil führt.
MfG
El Buffo