Abschreibungen auch f. Kleinunternehmer?

Hallo,

heute reiche ich meine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt ein. :wink:
Ich möchte im Nebenerwerb kleine technische Dinge bauen und verkaufen.
Da der zu erwartende Gewinn bzw. Umsatz nicht sehr hoch ausfallen wird (400/700 Euro p. Monat) möchte ich von der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer Gebrauch machen.

Ich habe vor ein Kassenbuch mit ALLEN Einnahmen und Ausgaben zu führen.

Jetzt die Frage: Kann ich ganz normal mein Arbeitszimmer, Büromaterial usw. vom erwitschafteten Gewinn abziehen bzw. am Jahresende bei der Steuererklärung angeben?

Vielen Dank im Voraus
René

Hallo,

heute reiche ich meine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt ein.
:wink:

Eigentlich wird sowas beim Ordnungsamt oder Rathaus eingereicht und informieren dann das FA, die IHK usw. :wink:)

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer Gebrauch machen.
Jetzt die Frage: Kann ich ganz normal mein Arbeitszimmer,
Büromaterial usw. vom erwitschafteten Gewinn abziehen bzw. am
Jahresende bei der Steuererklärung angeben?

Natürlich. Das eine (Umsatzsteuerbefreiung) hat nichts mit dem anderen (Überschußrechnung/Einkommenssteuererklärung) zu tun.

viele Grüße,

Ralf

>heute reiche ich meine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt ein.
Eine freiberufliche Tätigkeit wird beim FA angemeldet, ein Gewerbe beim Rathaus

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