Liebe Buchhaltungsexperten,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich beim folgenden Sachverhalt alles buchungstechnisch richtig getan habe (es handelt sich um 2 Aufgabenteile I + II):
I
Der Forderungsbestand der S-OHG beträgt am Jahresende 370.000€
Eine Überprüfung der einzelnen Forderungen ergibt, dass eine Forderung A über 11.600 € (brutto) wahrscheinlich zu 30% ausfällt, eine weitere Forderung B über 5.800 € (brutto)zu 80% sicher ausfällt.
a)
Bilden Sie die Buchungssätze bei direkter Forderungsabschreibung
In der nächsen Periode geht die Forderung A zu 70% auf dem Bankkonto ein
Forderung B geht zu 20% auf dem Bankkonto ein
b)
Bilden Sie die zugehörigen Buchungssätze
Zu a)
Forderungen aLuL 3.480 € an Dubiose 3480 € (Wir erhalten 30% von 11.600 € nicht)
Forderungen aLuL 4.640 € an Dubiose 4.640 € (Wir erhalten 80% von 5.800 € nicht)
zu b)
Forderungen 8.120 € aLuL an Bank 8.120 €
Forderungen 1.160 € aLuL an Bank 1.160 €
Hier eine Zwischenfrage: Was ist der buchungstechnische Unterschied zwischen einer direkten und indirekten Abschreibung einer zweifelhaften Forderung?
II
Der gesante Forderungsbestand der T-OHG beträgt am Jahresende 464.000 € (brutto). Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein Ausfall dieser ansonsten sicheren Forderungen in Höhe von 5% auf den Gesamtbestand wahrscheinlich ist.
d)
Wann wird bei Abschreibungen auf Forderungen aLUL eine Einzelwertberichtigung und wann eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen?
e)
Führen Sie die Pauschalwertberichtigung durch. Geben Sie den Buchungssatz an.
f)
Wie würde sich der Buchungssatz aus e) ändern, wenn zusätzlich zu den Forderungen aus e) weitere Forderungen in Höhe von 58.000 € (brutto) bestehen, die schon vorher auf das Konto „Dubiose“ umgebucht und einzelwertberichtigt waren?
Müssen auch diese Forderungen pauschalwertberichtigt werden?
zu d)
Hier habe ich geraten: Es wird eine eine Gesamtwertberichtigung vorgenommen, wenn sich der Ausfall auf über 5% des Forderungsbestands beläuft.
zu e)
Forderungen aLuL 23.200 € an Dubiose € 23.200 (5% von 464.000 €)
zu f)
Ich denke nicht dass ich diese dann in den Buchungssatz eintragen muss, da sie sich ja schon auf dem Konto „Dubiose“ befinden.