Hallo wer-weiss-was Experten,
ich habe folgendes Problem:
Kann ich Vorräte abschreiben aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten, weil ich weiss, dass diese aufgrund der im folgenden Geschäftsjahr erfolgenden Bonus-Gutschrift gesunken sind?
die gleiche Frage gilt in Bezug auf die Inanspruchnahme von Skonto.
Ich wäre für Literaturhinweise sehr dankbar
Gruss Claus
Hallo Clauss,
das scheint mir weniger ein Abschreibungsproblem zu sein. Gem. HGB dürfen Vorräte höchstens mit den Anschaffungskosten bewertet werden. Und die sind definiert mit Anschaffungspreis plus Anschaffungsnebenkosten minuns Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti und Boni). Liegt der Wiederbeschaffungspreis (z.B. durch Preisverfall) noch darunter, so muss der geringere Tageswert angesetzt werden. Das wird dann mit einer Abschreibung verbucht.
Werner