Abschreibungen bei GuV und Liquiditätsplanung

Hallo!

Ich habe vor mich mit einem Restaurant selbstädig zu machen und bin gerade dabei meinen Liquiditätsplan sowie die GuV zu überarbeiten.

Was mir aufgefallen ist im Liquiditätsplan gibt es keine Abschreibungen lediglich in der GuV - ist der PLan falsch oder ist das richtig?

Wie werden die Abschreibungen bei nem Resturant in der GuV berechnet?

Also Firmenfahrzeug, Geschäftsausstattung, Backgeräte (Maschinen??) wie wird das wo abgeschrieben??

In der Liquiditätsplanung tauchen nur Beträge auf, die tatsächlich abfliessen. Abschreibungen fliessen nicht ab, abfliessen tun ja nur die investitionen an sich die ja wiederum in der Liquiditätsplanung ist.

Gruß

Jörg

Abschreibungen sind Wertminderungen deiner Anlagen, Maschinen etc. und keine Kosten die auf die zukommen! Deswegen haben sie im Liquiditätsplan nichts verloren!

Abschreibungen gehören in die GuV und nicht in die Liquiditätsplanung - warum ? Abschreibungen sind plan- oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist nach steuerrechtlichen Regelungen zu ermitteln und als Betriebsausgabe absetzbar. Somit wird die GuV belastet, aber es erfolgt eben keine Auszahlung die die Liquidität belasten würde. Je nach Ermittlungsmethode (linear, degressiv, GwG) und Nutzungsdauer ergeben sich verschiedene Werte.

Falls Ihnen diese Sachen nicht klar sind empfehle ich entweder Ihren Gründungsberater oder Steuerberater um Hilfe zu bitten (der hat passende Programme die alles automatisch berechnen nach Einstellung der Grundparameter).

Falls Sie weitere Hilfe brauchen stehen wir Ihnen ebenfalls als Gründungsberater zur Verfügung.

Viel Erfolg bei den weiteren Planungen
Klaus Schaumberger