Abschreibungen bei Verkauf unter dem Buchwert ?

Hallo zusammen,
es ist meine erste Frage,die ich in diesem Forum stelle und ich hoffe, dass ich mich nicht zu kompliziert ausdrücke. Ich arbeite in eiinem gemeinnützigen Verein
( Hortbetreuung von Kindern ), bei dem bisher nie etwas abgeschrieben wurde, aber sehr wohl diverse Dinge angeschafft wurden. Zum Beispiel eine Großküchenspüle für 1.400 € und ein Herd für 700 € im August 2008. Beide
Geräte sollen jetzt an einen anderen Verein zu einem Sonderpreis, der sicher unter dem Buchwert liegt ( wenn abgeschrieben worden wäre ).Kann/Muss der Verein, der die Geräte erwirbt, den VK in die Sachanlagen/bzw.Sammelposten einstellen und die restlichen Nutzungsjahre weiterabschreiben ? Soll der Verein, der die Geräte veräußert, die Abschreibungen nachträglich vornehmen oder ab jetzt bei Neuanschaffungen abschreiben ? Was passiert mit dem Restwert beim Verkauf unter dem Buchwert ?

Abschreiben sollte man schon, weil dadurch die steuerliche
Bemessungsgrundlage sinkt;
bzw. im Falle des vorzeitigen Verkaufs ensteht durch die Abchreibungen
eine Art von Zinsgewinn (Steuerbarwert wird geringer.)

Der Käufer muss normalerweise die Anschaffungskosten als
Bemessungsgrundlage verbuchen.

Servus,

Für den Verein, der die Dinge kauft, ist es ganz unerheblich, was vorher mit ihnen war:

Lineare Abschreibung = Anschaffungskosten / Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wobei „betriebsgewöhnlich“ bei gebrauchten Gegenständen natürlich kürzer ist als bei neuen.

Für den Verein, der keine Abschreibungen gebucht hat, ergibt sich beim Verkauf ein Veräußerungsverlust in Höhe der Differenz aus Buchwert (= Anschaffungskosten, wenn Abschreibungen unterlassen wurden) und Veräußerungserlös.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin, vielen Dank für Deine Antwort.Ich schieb´ noch zwei Fragen nach.Wir haben uns dazu entschlossen, nun doch die Abschreibungen für das vergangene Jahr zu aktivieren.Wenn nun also das verkaufte Gerät beim verkaufenden Verein als Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben wird, muss das Gerät auch nach der vorzeitigen Veräußerung weiter abgeschrieben werden, oder ?
Der Verein, der das Gerät kauft, muss es wieder als
Sammelposten einstellen und auch über 5 Jahre abschreiben ?
Bei dem Gerät was als Ausstattung linear beim
verkaufenden Verein über 7 Jahre abgeschrieben werden, nach 2 Jahren verkauft wird, wird beim kaufenden Verein über die restlichen 5 Jahre abgeschrieben, falls der es nicht vorher veräußert, korrekt ?
Vielen lieben Dank für die Mühe Deiner Antwort
couldnotbe