Abschreibungen buchen

Hallo,

eine Verständnissfrage:

Erfolgt der Ansatz der Umsatzsteuer bei Abschreibungen, wenn man mit einem Steuerprogramm arbeitet, bereits wenn man den Posten als Abschreibung bucht, oder muß man diesen nochmal als Betriebsausgabe buchen?

Vielen Dank schon mal

Servus,

die Bemessungsgrundlage für AfA sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer: Nur das, was die Anschaffung den Unternehmer kostet.

Die Abschreibung selber enthält also keine abziehbare Vorsteuer. Der Vorsteuerabzug findet bei der Anschaffung statt, nicht während des AfA-Zeitraums.

Beispiel: Anschaffung eines PKWs zum Preis von 20.000 €.

Rechnungsbetrag: 20.000 € plus USt 3.800 € = 23.800 €.

Buchung des Zugangs: 20.000 € per Anlagevermögen an Bank (oder Kreditor, hier vermutlich nicht verwendet)
3.800 € per abziehbare Vorsteuer an Bank (oder Kreditor, hier vermutlich nicht verwendet)

AfA sei linear 20 v.H. p.a.

Buchung der AfA: jährlich 4.000 € per AfA an Anlagevermögen.

Da Du nun Vorsteuer als Betriebsausgabe ansprichst, wird der Gewinn vermutlich per „Überschussrechnung“ gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Bei dieser Gewinnermittlungsart ist das Konto „abziehbare Vorsteuer“ ein Ausgabenkonto. Man muss nichts mehr separat berücksichtigen, der Saldo des Kontos wird in der Überschussrechnung in den Ausgaben ausgewiesen.

Wegen Besonderheiten in der Handhabung der angesprochenen Software (FiBu in „Steuerprogramm“ ist mir immer ein bissel unheimlich) frag bitte nochmal nach, wenn Du diese Darstellung gelesen hast - vielleicht wird die Fragestellung dann deutlicher.

Schöne Grüße

MM

Die Erstellung erfolgt mit der Steuersparerklärung-Business 2008 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.

Um es genau zu formulieren:

Muß der Posten nochmals als Betriebsausgabe gebucht werden bei einnahmen Überschußrechnung?

Und wenn ja, was mach ich dann mit in 2006 angeschaftem Betriebsvermögen (PC u.a.)

Servus,

diese Software kenn ich nicht, alldieweil ich seit ich mich mit FiBu beschäftige, immer von Hand oder mit FiBu-Software gebucht habe. Wie genau wird denn mit dieser Software gebucht? Was wird bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle eingegeben? Wie sieht die Auswertung „Überschussrechnung“ aus (Gliederung)? Wie erfolgt der Nachweis der Vorsteuerwerte?

Diese Frage:

Muß der Posten nochmals als Betriebsausgabe gebucht werden bei
einnahmen Überschußrechnung?

dürfte sich relativ leicht klären lassen, indem man den Zugang einschließlich Vorsteuerabzug bucht, dann die Auswertung „Überschussrechnung“ druckt oder auf den Bildschirm holt und nachschaut, ob die abziehbare Vorsteuer in den Betriebsausgaben drin ist oder nicht.

Und wenn ja, was mach ich dann mit in 2006 angeschaftem
Betriebsvermögen (PC u.a.)

Da gehört die Vorsteuer in die Betriebsausgaben 2006. Wenn der ESt-Bescheid für 2006 bestandskräftig ist und die Vorsteuer aus den Anschaffungen nicht in den erklärten Betriebsausgaben enthalten war, keine Änderungsmöglichkeit zugunsten des Steuerpflichtigen mehr. Kann aber im Fall von Änderungen zu Ungunsten des StPfl bis zur Höhe dieser Änderungen „nachgeschoben“ werden.

AfA, die für die Anschaffungen aus 2006 in 2006 nicht geltend gemacht worden ist, kann in 2007ff. angesetzt (nicht: nachgeholt) werden.

Schöne Grüße

MM

Der Ausdruck der EÜ ist da leider relativ unübersichtlich, da ja auch Posten die nicht der UST Unterliegen aufgelistet werden, nicht die Einzelposten, und alles zusammenaddiert und entspr. die UST rausgezogen wird…

Aber erstmal Danke für die Antwort

ggf. muß ich das einzeln ausknobbeln …

Servus,

es geht ja aber um die Frage, ob die abziehbare Vorsteuer als Betriebsausgabe aufgeführt ist. Das ist ein einziger Posten in der ganzen Überschussrechnung.

z.B. (vereinfacht, bloß zwei Posten von Ausgaben):

  • Büromaterial 1.000 € (Vorsteuer 190 €)
  • Werbung 2.000 € (Vorsteuer 380 €)
  • Abziehbare Vorsteuer 570 € (nämlich 190 + 380).

Ein Nachweis, aus welchen Vorgängen die abziehbare Vorsteuer berechnet worden ist, muss mit jeder Software möglich sein, mit der man USt bearbeitet. Wie sollte denn in drei Jahren bei Prüfung ein Betrag von z.B. insgesamt 1.255,67 € abziehbarer Vorsteuer für das Kalenderjahr prüfbar sein, wenn man nicht zeigen kann, zu welchen Vorgängen und Belegen er gehört?

In FiBu-Anwendungen gibt es dafür ein Journal, in dem zu jedem Vorgang die USt-Beträge ausgewiesen sind, so dass man von den Periodensummen zu den einzelnen Vorgängen kommen kann. Einen vergleichbaren Nachweis der USt-Werte sollte es beim beschriebenen System auch geben. Spätestens, wenn eine USt-Voranmeldung zu einem dicken Erstattungsanspruch führt, und vom FA die Frage vorgelegt wird, wo der herkommt, muss dieser Nachweis zur Hand sein.

Wenn aus Hilfstexten und Handbuch nichts zu finden ist, dann ist das ein Fall für die Hotline. USt-Werte müssen immer leicht und schnell nachvollziehbar und nachweisbar aufgezeichnet werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Im Journal sehe ich die einzelnen Posten, es werden jedoch bei den Anschaffungen keine UST gebucht, demnach müsste ich die Posten ja dann separat als Ausgabe buchen!?

Servus,

wie sehen denn die anderen gebuchten Ausgaben im Journal aus? Sind da die Brutto-Rechnungsbeträge oder die Nettowerte ausgewiesen? Wo ist im Journal die abziehbare Vorsteuer zu den gebuchten Ausgaben aufgeführt? Gibts da eine extra Spalte dafür? Was steht in dieser Spalte bei den gebuchten Anschaffungen? Welche Werte stehen bei den gebuchten Anschaffungen im Anlagenverzeichnis als Anschaffungskosten: Brutto-Rechnungsbeträge oder Netto-Anschaffungskosten?

Wie wird denn bei dieser Software überhaupt eine Ausgabe eingegeben: Brutto-Rechnungsbetrag und Vorsteuerschlüssel, oder zwei getrennte Buchungen „Netto“ und Vorsteuer?

Im Ergebnis müssen bei den Anschaffungen, die ins Anlageverzeichnis kommen und abgeschrieben werden, die Anschaffungskosten ohne USt als Anschaffungskosten im Anlagenverzeichnis aufgeführt sein, und die USt muss als abziehbare Vorsteuer in die USt-Werte (Voranmeldung, USt-Erklärung) und in die Betriebsausgaben aufgenommen werden. Wenn die Ausgaben zum sofortigen Verbrauch (z.B. Büromaterial) mit einem Vorsteuerschlüssel erfasst werden, der sich bei Anschaffungen fürs Anlagevermögen nicht anwenden lässt, müssen Anschaffungskosten (ohne USt) und abziehbare Vorsteuer in zwei Buchungen erfasst werden. Wenn die abziehbare Vorsteuer getrennt von der Anschaffung gebucht wird, darf im Anlagenverzeichnis nicht der Brutto-Rechnungsbetrag auftauchen, sondern bloß die Anschaffungskosten selber.

Schöne Grüße

MM

Danke für die ausführungen, jetzt habe selbst ich es verstanden, das Journal gibt Aufschluß